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zu besitzen, war ein damals bei hohen fürstlichen Frauen allgemein beliebter Gebrauch[1]. Auch lesen wir ja, daß selbst die Kronen der Könige und Fürsten mit prächtigen Perlen und Edelgestein verziert waren. Mit möglichster Sorgfalt und Genauigkeit wurde daher zu Werke gegangen. Die Regierung ließ durch abgesandte Commissarien und Sachkundige die Sache an Ort und Stelle untersuchen und als sich diese nicht allein von der Wahrheit der Anzeige überzeugten, sondern auch den Fund selbst als einen unschätzbaren und für das churfürstliche Haus Sachsen als einen höchst vortheilhaften erkannt hatten; so wurde am 8. Juli 1621 durch ein höchstes Rescript[2] und Landesherrliche Gnade der obengenannte


  1. Brückner in seinen Memorabilibus sagt davon: „Quid vero ultimo loco de nostris dicam margaritis, quas secum vehit alitque fluvius Elister, et quae maxime feminarum serviunt luxui?“ – „Was soll ich aber zuletzt von unsern Perlen sagen, welche der Elsterfluß bei sich führt und nährt, und welche hauptsächlich zum Putz der Frauen dienen?“ und dann fährt er fort: – „Siquidem paestantissimae elegantissimaeque prope Oelsnitz et Adorf quotidie colliguntur, id quod scriptores perplures fide satis digni abunde testantur etc.“ – „Die vorzüglichsten und schönsten nämlich werden täglich bei Oelsnitz und Adorf gesammelt, was mehrere höchst glaubwürdige Schriftsteller[WS 1] hinlänglich bezeugen.“ (Rolfiucius in dissert. de Margarit.)
  2. Von Gottes Gnaden, Johann Georg, Herzog zu Sachsen, Chülich, Cleve und Bergk etc. Churfürst.
    Liebe getreuen, Wir haben Moritz Schmirlern zue Oelsnitz das er in Elsterstrom von Adorf bis auf Plauen, darinnen Perlen gefunden werden, dieselbe zue suchen, Dreißig gülden zur Besoldung von nechst erschienen Trinitatis an zu haben, doch bis auf Wiederruf dergestalt bewilliget, „das er solches mit Fleiß abwarte undt was er findet anhero in Vorraht Sebastian Walter schicken soll, hierauf begehren wir. Ihr wollet Ihnen in Beysein und Kegenwart gedachtes Walters solches anmelden, zum Fleiß anermahnen undt in Pflicht nehmen, Du der Schösser zue Voigtsbergk ihnen die bewilligte 30 fl. quartaliter auszahlen undt in Rechnung führen, Sonsten auch neben den Landrichter zue Adorf undt Rathe zue [66] Oellßnitz Verordnung thun undt bestellen, das er Schmirler bei dieser Bestallung, Doch ohne Einräumung undt anmaßung einiger Fischerei bis an unß geschützet, Den Fischern aber undt andern so diß ohrts die Fischwasser umb gewisse Zinß inne haben, bei einer Namhafften straffe und Vermeidung unßer höchsten Ungnadt auferlegen, Schmirlern hierin nicht zu hindern, Solche Schnecken Tröglein nicht zu verstören undt aufzumachen, Vielweniger die Perlen, so darinnen zu befinden, in andere Wege Zu verwenden undt zu verparthieren.

    Hieran geschieht unsere meynung.   Datum  Dreßden den 8. July ao. 1621.   W. V. Rabiel.
    Vnßern lieben getreuen, Hanß  C. G. Huebner.
    Meißnern, Schössern zue Plauen
    undt Thomas Schmidt zue Voigtsbergk.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Schrifsteller
Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 65. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/73&oldid=- (Version vom 31.7.2018)