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und daß man sie zu mehrerem Fleiß aufs Zukünftige auf pflichtgemäßer Treue anermahnt wissen wollte[1].

Die allmonatliche Einsendung der Perlen an die Churfürstl. Bergkammer scheint den Perlensuchern sehr beschwerlich gefallen zu sein; denn sie wendeten sich an die Königl. Poln. Majestät und Churf. Durchl. zu Sachsen mit der Bitte, es möge ihnen wieder wie früher verstattet werden, die gefundenen Perlen erst im Herbste einliefern zu dürfen, weil sie dann Zeit gewinnen, die Perlen besser zu putzen und heller zu machen; allein ihr Suchen ward nicht ganz gewährt, sondern sie erhielten bloß so viel, daß „sie das Quantum, was einen Monat gefangen, wann es vorhero zum Amte gemeldet und vorgezeiget, daselbst auch die Qualität und Größe derer Stücke angemerket worden, zu Draufbringung reinern Glanzes noch eine Zeit draußen behalten, und alsdann gehörig eingeliefert werden möchten. Abermals wurden hierbei die Perlensucher zu größerem Fleiße ermahnt, worauf dieselben erwiederten, „es würde an ihrem Fleiße niemand nichts auszusetzen haben; allein es wäre nicht möglich, daß sie mehr liefern könnten; sie müßten bey kleinern Wassern jetzo viel von Orthen zu Orthen wegschaffen und täglich im Wasser sein, hätten auch jetzigen Monat schöne Stücken zu liefern, nächstdem werde ihnen auch von den Adorfer Bürgern, bei dem Leubethaer Wehre großer Schaden mit dem Einbauen zugefüget, wenn halbweg ein Regen fiele, könnten sie wegen der Trübe nichts im Wasser machen.“ – Auch im Jahre 1733 befriedigte die Ausbeute des Perlenfangs nicht, wie aus einem Schreiben


  1. In diesem Jahre wurde in Raschau von dem 7jährigen Sohne des Fröhners Hans Klemm eine Perle im Sande gefunden, die an das Rentamt abgeliefert ward, wofür von der Churfürstlichen Kammer dem Knaben 12 Gr. verehrt wurden.
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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 173. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/181&oldid=- (Version vom 31.7.2018)