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der aber das Werk nicht verstehe, angestellet habe und überhaupt das Werk mit größerem Nachdruck zu treiben beginne. Auch seien deßhalb allenthalben churfürstliche Patente angeschlagen worden. Hierauf verordnete der Herzog an den Amtmann, er wolle den Perlensucher und die Richter auf den Dörfern vor sich fordern lassen, den Perlensucher zu fleißiger Visitation seiner Pflicht gemäß, diese aber zu geheimer Aufsicht über die Perlenreviere nachdrücklich anermahnen, auch möge dem bestellten Churfürstl. Oberaufseher Trützschler die nachgesuchte Specification der Churfürstl. Perlengewässer, zu Vermeidung aller Grenzdifferenzen, wie der AmtmannDas Abhauen der Erlen wird aufs Neue angeordnet. vorgeschlagen hatte, aus den Acten copeylich mitgetheilt werden. – Da die Bürger zu Oelsnitz, zu Adorff und anderen Orten, deren Wiesen an der Elster und edlen Perlenbächen gelegen waren, nicht allenthalben dem Fürstl. Mandate nachkamen, sondern es unterließen, theils die Ufer von den Erlen und Gebüschen zu reinigen, theils auch die Ausbaue der Wasserrisse und anderer Uferbauten dem Perlensucher vorschriftsmäßig anzuzeigen, so erfolgten von Seiten des Perlensuchers mehrfache Anzeigen[1] beym Amte Voigtsberg, welche endlich den Amtmann veranlaßten, die Elster Der Amtmann zu Voigtsberg bereitet sämmtliche Perlengewässer.und die Bäche selbst einmal zu bereiten, und die Sache in Augenschein zu nehmen. Bei dieser Gelegenheit überzeugte er sich denn, daß des Perlensuchers
  1. Insbesondere wurde der Walkmüller bei Oelsnitz als besonders säumig und nachlässig in seiner Pflicht von dem Perlensucher angezeiget, da er nicht nur ohne sein Vorwissen den Mühlgraben ablasse und reinige, wodurch schon viele Muscheln verdorben seien, sondern auch noch einen Baum auf sein Wehr aufgelegt habe, wodurch der Wasserstand über die Maßen erhöht und der Perlensucher verhindert würde, seinen Beruf und Pflicht allda zu erfüllen. Nach vielfältigen Verhören und Erörterungen im Amte Voigtsberg wurde endlich eine Besichtigung an Ort und Stelle angestellt, die Sache verglichen und der Müller bedeutet, sich ferner aller dergleichen schädlichen Eingriffe zu enthalten.
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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/165&oldid=- (Version vom 18.8.2016)