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unterbleibenden Schutzes, zu veroffenbahren und hätten also Ew. Hochfürstl. Durchl. den größten Schaden und Nachtheiligkeiten davon zu gewarten.“

Im Munde des voigtländischen Volks läuft das Sprüchwort um: „wie man eine Resolution des Herzogs Moritz Wilhelm und abfällige Bescheidung des Stadtraths zu Oelsnitz.Sache einberichtet, so kommt sie wieder!“ Dieß ging hier wörtlich in Erfüllung. Die Fürstl. Durchlaucht zu Zeiz, Herzog Moritz Wilhelm, gab nicht nur dem Amtmann in allen seinen Anordnungen vollkommen recht und schützte ihn in seinen Aemtern und Würden, sondern er verwieß auch dem Stadtrath zu Oelsnitz sein Gebahren alles Ernstes und forderte ihn auf, nicht nur sofort den gerügten Unfug abzustellen, sondern auch dem Amtmann den gebührenden Respect und die schuldige Achtung zu erweisen, womit denn dieser ärgerliche Handel sein Ende erreichte.

Wie früher an den Rath zu Oelsnitz, so erließ der Amtmann zu Voigtsberg unter dem 27. Septbr. 1694 eine Aufforderung an den Rath zu Adorf, den Lohgerbern daselbst aufzugeben, daß sie das Wasser in der Elster durch Einschütten der Lohe und anderer Unreinigkeiten nicht ferner verunreinigen möchten, weil dadurch dem Perlenfang nach der Anzeige der Perlensucher großer Schaden geschehe; eine gleiche Anderweite Verbote des Amtmanns zu Voigtsberg, die Elster zu verunreinigen.Aufforderung geschah an den Grafen Johann Ernst zu Tettenbach auf Tirbel und Pirk, an Hrn. Ulrich von Neidtbergk auf Planschwitz wegen Dobeneck und Stein, an Hrn. Hannß Carl von Gößnitz zu Weischlitz und an den Chur- und Fürstl. Sächs. wohlbestallten resp. Amtmann und Creyßsteuereinnehmer zu Plauen, Herrn Graen auf Taltitz, weil der Perlensucher angezeigt hatte, daß auf den Wiesen an der Elster zwischen Oelsnitz und Plauen viel große dickschattige Bäume sich befänden, welche die Sonne von den Perlenmuscheln abhielten und so das Wachsthum verhinderten, auch setze sich zu Winterszeit das Eis an die Wurzeln, wodurch hernach bei aufgehendem Wetter die Muscheln durch die Eisschollen zu Grund aus zerstöret und weggeführet würden, also

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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/133&oldid=- (Version vom 18.8.2016)