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und seien die Güther, wo im Abriß der Perlenfang in der Elster Nr. 1 sich anhebe, fürstlich. Der Mühlhäuser Bach in dem Abriß sub no. 2 sei zwar fürstlich, allein wenn derselbe nach Mühlhausen komme, so sei ein Stück bis in die Elster Churfürstl. Canzlei-Schriftsässig. Zum dritten Der Commun-Amtmann Genzsch erstattet anderweiten Bericht zur hochfürstlichen Kammer.sei der ganze obere Triebler Bach oben und unten fürstlich, in der Mitte aber gehöre ein Stück ohngefähr so weit als Oelsnitz und Voigtsberg auseinander liegen und soweit solcher durch das Dorf Bösenbrunn und selbiges Gebiet gehe, zu solchem Churfürstl. Canzleischriftsässigen Guthe; ferner seien churfürstlich der Raschauer Mühlgraben, die Kürbitzer und Straßberger Fischwasser, das Stück Elster von der Bartmühle an, die Wasser bei der Renzsch- und Franzmühle und die zur Stadt Elsterberg gehörige Strecke der Elster bis an die reußische Grenze. – In seinem Berichte sagte nun der Amtmann von Voigtsberg ferner, daß sich diese Wasser „der Vermengniß halber würden schwer separiren lassen, auch in den hochfürstl. Aembtern, welche vermöge des Großväterlichen Testamentes und Brüderlichen Hauptvergleichs mit allen Juribus, Regalien und Nutzungen ihrer hochfürstlichen Durchlaucht Hr. Herzog Moritzen zu Sachsen höchstsel. Andenkens übergeben, und von deroselben nunmehro in die 27 Jahre geruhig und ohne Einreden gebrauchet und exerciret, auch nur allein die Schriftsassen mit ihren Abgaben und der hohen Botmäßigkeit reserviret worden, also stelle sich dahin, ob der Perlenfang in diesen wenigen Wassern bei solchen Reservaten Sr. Churfürstl. Durchl. werde sonderlichen Nutzen bringen, und muthmaße er, daß diese Sache nur durch gewisse Leute, die bei der Churfürstlichen Kammer dadurch in Aufnahmen und Ansehen zu kommen gedenken[1], rege und der Nutz oder die Beschaffenheit
  1. Es nimmt allerdings Wunder, daß so lange die beiden Brüder, Churfürst Johann Georg II. und Herzog Moritz lebten [115] davon keine Rede war und daß man erst nach deren Ableben die Sache zur Sprache brachte. Wahrscheinlich war dem Churfürsten Johann Georg II. die Sache zu gering, um deshalb das gute Einvernehmen mit seinem Bruder zu stören und trat erst dann Churfürstl. Seits mit den Ansprüchen hervor, als die Bande der Natur durch den Tod des alten Herzogs Moritz von Sachsen-Zeiz lockerer geworden und sein Land ohne Oberhaupt war.
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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/122&oldid=- (Version vom 18.8.2016)