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Perlenhaltigen Gewässer zu senden und den Perlenfang handhaben zu lassen. Zum Churfürstl. Perlensucher Marci, ein Goldschmidt a. Annaberg, als erster churfürstlicher Perlensucher bestallt.wurde ein gewisser Marci, Bürger und Goldschmidt in Annaberg, bestellt, der aber eben so wenig mit der Behandlung der Perlenmuschel bekannt war, als er die Gränzen der Gewässer kannte, in denen dem Churfürsten von Sachsen das Regale des Perlenfischens zustand. Dabei ließ der Churfürst von Sachsen, Johann Georg III., eine Schrift[1] ausgehen, in welcher auf und in den
  1. Der Churfürstl. Befehl lautete also:
    Von Gottes Gnaden, wir Johann Georg der dritte, Herzog zu Sachsen etc. etc. Churfürst, fügen hiermit unsern officianten, vasallen, Jagt-, Forst-, Ambts-, Bergk-, Fisch- und anderen Beamten, Räthen in den Städten auch Richtern auff Dörffern und allen denen dieses vorgewiesen wird, zu wissen, Was maßen Wir anjezo Vorzeügern dieses Christian Marci zu St. Annaberg, in unsern Landen nach allerhand Edelgesteinen, Perlen, auch Mineralien als solchen sachen so unter unsere Landesfürstl. Regalien gehörig, fleißig nachforschung zu pflegen, ob von dergleichen etwas zu nutz gefunden werden könnte, anbefohlen, ihme auch deßwegen gegenwertigen Paß ertheilen lassen, Begehren demnach hiermit an jeder männiglich befehlende, daß Sie gedachten Christian Marci, nicht allein bei dieser seiner Verrichtung und anbefohlenen nachsuchen, es geschehe gleich in Wassern, Bächen, Brunnen und Flüssen, oder Aeckern, wiesen, Feldern und geholzen, desgleichen allenthalben Schichten, grubengebäuden und Seiffengebürgen kein Hinderniß zufügen, sondern vielmehr durch dienliche nachricht Behilflichen Berg und anderen Leuten, so erwehnter Christian Marci vor ihre mühe selbst zu lohnen hat, zu seinem fürhaben und verwahrung dessen so er nach Gottes Vergunst erlangen möchte, allen Vorschub und Beförderung erweisen sollen.
    Daran wird seiner Churfürstl. Durchl. zuverlässiger Wille und meinung vollbracht und haben dessen zu Uhrkunt Höchst vermelde Sr. Churfürstl. Durchl. dieses Patent mit der Kammer Secret wissentlich beydrucken lassen. So geschehen und geben zu Dresden den 26. Juni 1684.
     (L. S.)      Christoph Dittrich v. Boße.
     Joh. George Hacke, Secr.
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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/119&oldid=- (Version vom 18.8.2016)