von dem Perlenfischer zu untersuchen war. Hier erwähnt derselbe in seinem Berichte
1) Der Triebel- oder Bösenbrunner Bach, unterhalb dieses Ortes auch der Tirbler Bach genannt, darin ein groß Stück Fischwasser dem damal. Amtmann zu Voigtsberg zuständig, ein anderes den „von Müffling“ zu Lauterbach und etlichen Unterthanen zu Triebel. Denselben bezeichnete er von Untertriebel an bis zur Elster „fündig,“ und sagt, daß in diesem Jahre 1681 32 Stück ganz helle Perlen, 9 Stück halb helle und 6 Stück verdorbene darinnen gefischt worden seien; –
2) den Feylabach. Dieser enthalte gar nichts, „allein es stünde zu versuchen, wenn er besetzt würde, ob daselbst etwas zu erzeugen sein dürfte. Denn dieser Bach flöße zwischen Tirbel und Pirk und komme von Tröda und Bobenneukirchen, welches Territorium dem Ambte Voigtsberg unmittelbar unterworfen gewesen, nunmehr aber Tirbel und Pirk fürstlich Canzleischriftsässig geworden sei.
Hierauf wandert der Perlenfischer in seinem Berichte in der Elster fort und sagt, daß er bei der Pirkmühle 5 Stück halb helle, von der Pirkmühle bis Weischlitz 6 Stück ganz helle, 6 Stück halbhelle Perlen und ein „verdorbenes“ gefunden habe. Von Weischlitz bis Kürbitz habe es 4 Stück ganz helle, darunter eine besonders große, 8 Stück halbhelle und 2 verdorbene gegeben; von Kürbitz bis Straßberg 5 Stück ganz helle, von Straßberg bis Plauen 3 Stück ganz helle, von Plauen bis Chrieschwitz 4 Stück ganz helle und 1 verdorbene; von Chrieschwitz bis Möschwitz 5 Stück ganz helle, von Möschwitz bis zur Bartmühle (der sogenannten „mittleren Freiheit,“ woselbst Hartenstein in Plauen seine Perlen gefunden hatte) 6 Stück ganz helle und 1 verdorbene, – von der Bartmühle bis Liebau 15 Stück ganz helle, darunter eine ganz große und 2 verdorbene; von Liebau bis
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/114&oldid=- (Version vom 31.7.2018)