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als einem Amtssassen zustehen, theils aber gemein sei und bis ins Ambtsdorf Untertriebel gehe, an etlichen Orten gleichfalls Perlen anzutreffen und zu finden seien, wohin aber der Perlensucher niemals gekommen noch auch etwas davon gewußt habe,“ kam der Bescheid[1], daß der bestellte Perlensucher nun sofort den ganzen Elsterstrohm bis an die Reußische Grenze, sowie den neuentdeckten Bach, über den Neidtbergk-Bösenbrunner Bach gelegen, untersuchen und darüber umständliche Anzeige machen sollte. Dann solle auch mit ihm über die erbetene Zulage verhandelt werden. Hinsichtlich des angezeigten Perlendiebstahls solle es solchen Sachen nach und bei der bereits geschehenen Bestrafung sein Bewenden haben, die Verbote solle er wo nöthig wiederholen. In Folge dieses Befehls wurde nun dem Perlenfischer


  1. Von Gottes Gnaden, Moritz, Herzog zu Sachsen etc. etc.
    Lieber Getreuer. Uns ist Dein, wegen des Perlenfangs unterm 11. Junij ausgefertigter unterthänigster bericht, nebenst hierbei wieder zurückgehenden Actis zu verlesen gebührend vorgetragen worden, woraus Wir vernommen, daß sich auch ein andrer orth hervorgethan, darinnen Perlen zu finden, und was sonst dabei mit vorgelaufen.
    Wenn dann vor allen Dingen nöthig, daß der bestellte Perlensucher den ganzen Elsterstrohm, soweit sich derselbe bis auf das Reußische Territorium erstrecket, wie auch den Bach über den Neidbergischen Bösenbrunner Bach gelegen, visitire, und wie er es allerorthen befunden, umbständlichen Bericht abstatte, Da er dann nach Befinden zu Unserer Cammer beschieden, und mit ihme gesuchten Zulage halber, richtigkeit getroffen werden soll: Als hast Du denselben, daß er die Besichtigung förderlichst vornehme und zum ende bringe, anzudeuten, im übrigen hat es bei der bereits geschehenen bestraffung des Mägdleins, wegen unterfangenen Perlensuchens, gestalteten Sachen, nach sein Bewenden und sind die verbothe, wo es nöthig, zu wiederhohlen.
         An deme beschiehet unsere Meinung, Datum Moritzburg an der Elster, den 12. July anno 1681.
    V. v. Seckendorf.     
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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/109&oldid=- (Version vom 31.7.2018)