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Freilich soll dies durch die übermäßige Anstrengung entstanden seyn.

Von den Eleven einer sechs Stunden von Gröningen gelegenen Erziehungsanstalt in Aßen wurde kein Einziger von der Krankheit ergriffen, obgleich sie mit mehrern jungen Leuten von Gröningen, die bald nach ihrer Ankunft in Aßen erkrankten, in steter Berührung waren. Auch dieses Factum möchte keinen gültigen Beweis gegen die Contagiosität liefern, indem diese Eleven die Krankheit nur in einem geringern Grade hatten, und die bessere Atmosphäre jener auf Sandboden gelegenen Stadt die Ansteckung weniger möglich machte. Zudem darf man doch wohl annehmen, daß in einer öffentlichen Erziehungsanstalt alle Maasregeln aufgeboten werden, die dazu dienen, um die Ansteckung einer Krankheit zu verhindern. In dem zum Hospitale eingerichteten Arsenal lagen viele, die an andern Krankheiten litten, zerstreut unter den übrigen Kranken der Epidemie, allein kein an einer andern Krankheit Leidender wurde von der Epidemie befallen, sondern seine eigenthümliche machte ihren gewöhnlichen Verlauf. Auf diese Beobachtung läßt sich eben so wenig ein sicherer Schluß bauen.

Es ist bekannt, daß viele Kranke, z. B. Schwindsüchtige, Leute mit Geschwüren, nicht leicht von einem gelindern Contagium ergriffen werden. Waren vollends diese Kranke ohnehin schon mit einer ansteckenden, den Organismus noch tiefer ergreifenden Krankheit befallen,