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Distriktsstiftungsadministration das Recht der Selbstprotokollierung dieser Verhandlungen und könnte sich die Einmischung durch die Landgerichte nur dann gefallen lassen, wenn Verstöße seinerseits vorgekommen wären, was nicht der Fall sei u. s. w. Hiezu sagt Ottobeuren am 29. Dezember ja, recht, aber in Betreff der Bestätigung und Rechtsgiltigkeit der Verträge sei auf § 6 der Instruktion Bezug zu nehmen. Die Amendinger aber richten am 11. Dezember auf die Ermahnung vom 22. vorigen Monats an das Landgericht die gehorsamste Vorstellung, daß sie nicht schuldig seien an den noch nicht fixierten Gültlieferungen an die Herren v. Schütz, von Wachter, von Zoller und an das Kgl. Rentamt, da sie schon am 1. September Antrag gestellt hätten. Hätte ihnen das Landgericht die durch Regierungsausschreibung empfohlene Aufmerksamkeit geschenkt, so wäre längst alles erledigt. Die Geschäftsüberhäufung des Amtes dürfe nicht zu ihrem Schaden sein und mit jenen, die erst im Augenblick der Fälligkeit der Gülten Antrag gestellt hätten, lassen sie sich nicht vergleichen. Sie bitten, die Grundherren zurückzuweisen. – Sie scheinen die Sieger geblieben zu sein; denn am 28.2.1849 gibt das Landgericht an das Rentamt bekannt, daß u. a. hier nicht inbetracht kommenden abgelöst sind: der Bestand des Anwesens Hs. 15, Josef Fischer in Eisenburg, die Besitzveränderungsgebühren bei den Joh. Jakob v. Zollerschen Erbsinteressenten zu Memmingen grundbaren Anwesen zu Amendingen und Schwaighausen, desgleichen bei dem Herrn v. Schütz zu M. grundbaren 15 Anwesen zu Amendingen, Eisenburg und Memmingerberg, bei den Melchior v. Stollschen grundbaren 13 Anwesen zu Eisenburg, Memmingerberg und Grünenfurth, bei den 13 Anwesen, die Friedrich v. Stoll in Eisenburg, Schwaighausen und Amendingen grundbar sind, bei den Johann Jakob von Wachter und den Tobias v. Wachterschen Relikten grundbaren Anwesen in Amendingen und Schwaighausen, bei den der Gesamtinteressenz Eisenburg grundbaren 4 Anwesen in Eisenburg und Schwaighausen, die Besitzveränderungsgebühren bei 98 Anwesen in Trunkelsberg. Bisher seien die Fixationen im Wege gütlichen (!) Übereinkommens zu stande gebracht worden, so daß das Rentamt nicht mitzuwirken hatte.

Eine „summarische Übersicht“ des Landgerichts an die Regierung ergibt für unser Gebiet am 15.3.1850 folgenden Fortgang im Ablösungsverfahren: Es sind fixiert:

1. Kirchenstiftungslaudemien Amendingen, Protokoll vom 16.3.1849;

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_267.jpg&oldid=- (Version vom 19.7.2023)