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Reiche Angehörige sollen nur dann Unterstützung erhalten, wenn die Eltern so große Zahl von Kindern haben, daß sie nicht auch noch für ein Studium außerhalb der Heimat aufkommen könnten. – Sollten endlich keine Studiumsfähige da sein, oder so wenig, daß nicht alle Zinsen aufgebraucht würden, so sollen auch Waisen etc. ankommen an Almosen statt. Endlich auch Frauen von eben demselben Blute und katholischer Religion, wenn der männliche Stamm völlig erloschen ist. – Sollte schließlich der ganze Stamm erlöschen, so fielen die Zinsen zu 1/3 der Pflummerschen Kaplanei in Überlingen, 2/3 der Pflummerschen Stammkapelle in Biberach zu. – Der Fond der Stiftung betrug neben einigen Grundstücken ursprünglich 10 335 fl. Da die kirchliche Oberaufsichtsbehörde in Konstanz und nach Aufhebung dieses Bistums in Freiburg i. B. hauptsächlich letztgenannten Stiftungszweck ins Auge faßte und für diesen sorgte, sammelte sich bald eine beträchtliche Summe an. Die letzten Glieder der Familie waren genötigt, bedeutendere Mittel der Stiftung in Anspruch zu nehmen, was wohl im Sinne des Stifters gelegen war aber nicht im Willen der Freiburgischen Stiftungsverwaltung. Durch einen Prozeß der ersteren gegen die letztere sollte die Stiftung erstlich unter staatliche Leitung gebracht und dann der Zweck nach des edlen Spenders Willen erfüllt werden. Allein das gab einen dornenvollen Weg. Von 1887–1896 brauchte allein das bayerische Kultus-Ministerium um festzustellen, daß Bayern nicht Sitz der Stiftung und darum nicht zuständig sei, worauf dann das badische Justiz-Ministerium im gleichen Jahr erst die Stiftung als weltliche und als eine Landesstiftung erklären konnte, woran sich endlich 1908 die Aufhebung eines unrichtigen, nicht stiftungsgemäßen Genußregulativs von 1855 durch den Großherzoglich Badischen Verwaltungsgerichtshof reihte.

Unserm Alois IV. scheint es als Oberadministrator gelungen zu sein, einen erklecklichen Bestandteil des Stiftungskapitals in seine Hände zu bringen. Ist es uns schon auffallend in dem Teilhaberverzeichnis von 1819 seinen Namen zu vermissen, so bringen nun Gritzner und Lang (B. A. R. und B. A.) zum Jahre 1824) gleichlautend die Notiz, daß er des Adels verlustig erklärt worden sei. Weitere Folgen unlauteren Gebahrens bringt dann Kr. 1824 S. 822: „Auf wiederholte Requisition des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Augsburg wird der obgenannte (d. h. v. Pflummer’sche) Gutsanteil Donnerstag den 9.9. d. J. vormittags 9–12 Uhr auf dem diesseitigen Stadtgerichtslokale (d. i. Memmingen) im Ganzen oder teilweise, vorbehaltlich der Genehmigung der Gläubiger neuerlich öffentlich

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_251.jpg&oldid=- (Version vom 16.7.2023)