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dessen namen sich das Patrimonialgericht seit 1835, dem Sterbejahr des Herrn v. Hermann, knüpfte (Kr. 1835), bringt gegen obige Auffassung vor (21.3.1844), daß Vogler nur Waldkäufer bezw. Güterzertrümmerer sei und 2 Teile Waldungen erworben und abgeschwendet und das Holz verkauft habe, ebenso die dazu gehörigen Anwesen. Magistrat sei überhaupt nicht Teilhaber, da ja dessen 4 Anteile inbezug auf Gerichtsbarkeit dem Staat verfallen seien. Er selbst wäre bei Ruhen der Gerichtsbarkeit sogar von seinem Wahlrecht ausgeschlossen. – Auf dies hin entspinnen sich öde und ödeste Geschriebe; schließlich weiß das Landgericht noch auszusetzen, daß eine geborne v. Wachter einen Nichtadeligen (Oberleutnant Sigel) geehelicht habe. 1845 wird auch dieses Hindernis durch Aufkauf von deren Teilen durch Adelige aus dem Wege geräumt. Die Teilhaberliste gestaltete sich nunmehr folgendermaßen:

Graf Waldbott-Bassenheim 16 Tl.
Gebrüder von Schütz 8 Tl.
v. Pflummern 15 Tl.
Unterhospital 48 Tl.
Melchior v. Stoll 18 Tl.
Friedrich von Stoll 24 Tl.
v. Zoller u. v. Wachter 15 Tl.
––––––––
Sa. 144 Tl.

So kommt endlich der Bescheid (1847), daß der Ablösung nichts mehr im Wege stehe auf Grund des Abkommens von 1842:

  1. Polizeiamt wird vorbehalten;
  2. Die Pension des schon 65 Jahr alten Patrimonialrichter Sanens, dessen Dienstvertrag vom 14.9.1808 stammte, mit 690 fl ist vom Staat zu tragen, auch die allenfallsige Pension von dessen Witwe mit 120 fl;
  3. Entschädigung der Taxen;
  4. Gerichtsdiener Prinz muß sein Häuschen lebenslänglich behalten dürfen.

Die Taxerträgnisse betrugen nach dem 10jährigen Durchschnitt von 1832/33–1841/42 jährlich 287 fl 16 kr 7 hl.

Doch o Schreck! Das Landgericht fand, daß diese Berechnung jetzt, im Jahre des Heils 1847, – veraltet sei, daß eine neue und neueste Berechnung aufgestellt werden müsse.

Auch das geschah. „Und es ward Abend und Morgen“ – 1848. Der 4. Juni 1848 brachte das Gesetz über den privilegirten Gerichtsstand der Standesherren, Adeligen, Geistlichen u. s. w. und dessen Aufhebung. Das machte

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 203. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_245.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)