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sondern auch für das zum Opfer gebrachte Regale der Landeshoheit – welches bisher jedem Theilhaber als ein Theil seines Patrimonial Vermögens galt und wofür das ehmals verkaufende Unterhospital in Memmingen Eviktion leistete – ein dem Edelsinne Sr. K. D. entsprechender Ersatz werde geleistet werden.

Unterzeichnete schmeicheln sich, daß die gegenwärtige Erklärung als der Dollmetsch jener respektuösesten Gesinnungen, womit sie sich der Territorial–Besitznahme fügten, mildest berücksichtiget werden wolle.

Gg. v. Unold auf Grünenfurth
Tob. v. Wachter Verwaltungsrath
Joh. Oskar v. Daumiller (älter)

Gg. Michael Hummel Spitalschrbr. nomine d. Freiherrn v. Pflummern.

Als „Männerstolz vor Königsthronen“ wird man derartige Raths- und Administratoren-Erklärungen samt den darin enthaltenen Bitten nicht bezeichnen wollen. Doch sind sie durch die übermächtigen Verhältnisse wohl entschuldbar.

Endlich sei aus dem Protokoll, betr. versammelte Familienväter, folgendes ausgezogen:

2. daß sie sich jetzt des Landesherrlichen Schutzes und der höchsten Vorsorge S. K. D. zu erfreuen haben und daß sie nunmehr allen den übrigen getreuen Untertanen gleich geachtet und ganz auf dieselbe Weise behandelt werden sollen.

Als Folge dieser veränderten Verhältnisse und der hieraus sich erhebenden allgemein–beglückenden und den Wohlstand der Untertanen vorzüglich befördernden Staats-Einheit werden die sämtlichen Untertanen dieser nun in besonderen Schutz S. K. D. genommenen Herrschaft Eisenburg beauftragt von diesem Augenblicke an (u. s. w. ähnlich wie oben).

Als 12. Punkt: Daß all dies nur die Rechte der von S. K. D. geltend gemachten Landeshoheit bezielen und daß die Untertanen in Hinsicht der Grundherrlichkeit mit ihren aus den Verhältnissen ihrer Güterbesitzungen hervorgehenden Reichnissen an Gilten, Grundzinsen etc. ihren betreffenden Grundherren wie ehevor gleich verbindlich bleiben und daß man sich zu den Untertanen einer getreuen Erfüllung ihrer desfalls obhabenden Pflichten versehe.

Schließlich wurde

13. den Untertanen aufgetragen sich an dem anzuschlagenden K. Patent–Wappen unter schwerster Ahndung nicht im mindesten

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 196. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_238.jpg&oldid=- (Version vom 19.7.2023)