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einer neuen Zeit, die schon von den Bauern gewittert, von der reichsritterschaftlichen Direktion geahnt worden war. Die Herrschaft Eisenburg aber starb wie ein flackernd Licht, das es nur der schonenden Behandlung durch Bayern verdankte, daß es noch ein halbes Jahrhundert sein Scheinleben leben konnte, bis dann die Märzlüfte von 1848 es unauffällig und unbeachtet vollends ausbliesen – mitleidsvoll.

So tritt die Herrschaft ins 19. Jahrhundert ein. Wer auf der Burg saß, ist insofern ziemlich gleichgiltig, als der Burgbesitzer, mochte es ihm wohl oder übel ergehen, mit jener nur in losem Zusammenhang stand. Es kam lediglich auf die Jauchertzahl an, ob er kürzere oder längere Zeit jenes Wesen zu verkörpern hatte, das unter dem Namen Administrator den Landesherrn vorstellte.

Doch bevor wir den weiteren Verlauf der Dinge zu schildern unternehmen, wird es gut sein, wenn wir uns das Herrschaftssystem, wie es sich bis jetzt 1801 seit 1671 bezw. 1749, gestaltet hatte, klar zu machen suchen.

Die Kirchenhoheit war sowohl durch die Verträge von 1586 wie 1749, ohne die aber schon durch den westfälischen Frieden insofern geregelt, als die Herren keine Zwangsrechte mehr hatten. Sie war also jetzt ohne Belang.

Das Steuer- und Waffenrecht wurde noch durch die Reichsritterschaft, Kanton Donau, gehandhabt. Die Herrschaft (aus Amendingen, Eisenburg, Grünenfurt, Schwaighausen und Unterhart bestehend) was als Einheit, als Ritterschaftsgut, mit 55 fl 32 kr besteuert. Trunkelsberg zählte und zahlte gesondert (da es, wie erwähnt, seit 1749 als selbständiges 13. Zwölftel der Herrschaft Eisenburg betrachtet wurde), u. zwar jährl. 2 fl 27 kr. (A.N.)

Die Grundhoheitsrechte waren immer noch der Grundbesitzer Rechte. Den einzelnen Teilhabern verblieb auch die Einhebung grundherrl. Gefälle von den jedem zugehörigen Gütern.

Die Landeshoheit mit hoher Justiz ward von der Administration ausgeübt. Doch hatte auch sie sich einem größeren Gebilde angeschlossen, der Zuchthausgenossenschaft Buchloe, so daß schwerere Fälle hier nicht mehr geahndet wurden. G. A. III. 271 schreibt, daß die Administration derart abgewechselt wurde, daß das Spital dieselbe 3 Jahre, die übrigen Teilhaber im 4. ausübten. Das ist schon äußerlich unrichtig, denn das Spital trat ins neue Jahrhundert nur mehr mit 4/12 ein. Aus den von der Administration zu revidierenden (adjustierenden) Kapellenrechnungen der Gemeinde Eisenburg, die seit dem Jahre 1791 vorliegen, tritt der Administrationsturnus folgendermaßen zu tage:

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_226.jpg&oldid=- (Version vom 18.7.2023)