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er aus persönlichem Haß gegen dieselbe den Entschluß, die Söld an sich zu ziehen und der Witwe dafür gegen Zins eine Stube einzuräumen. Er habe aber mit dem strengsten Arrest gedroht, wenn sie die Söld nicht freiwillig verlasse, was auch wirklich geschehen sei, die Arrestierung nämlich. Nun hätten ihn andere Gutsbesitzer gebeten, wenigstens die Tochter im Besitze der Söld zu lassen. – Vergebens. Er verleihe nie mehr auf den Leib, sondern höchstens auf 6 Jahre. – Das sei von großem Nachteil, führen die Beschwerer aus, da man hiedurch nur schlechte Untertanen hereinbekomme, und deren gäbe es so schon genug. Schon unterm 24. ds. Mts. kommt von Ehingen an Schermar der wohlmeinende Rat, vor Ausbruch allgemeinen Mißvergnügens demselben durch schleunige Zurücknahme seiner Maßnahmen vorzubeugen. Am 27. trifft in Ehingen vom Gerichtspraktikanten Wilhelm Bader in Boos die Nachricht ein, daß Schermar im Wege seines schmählichen Arrests fortfahre. Schermar rechtfertigt sich, gegeben auf Schloß Eisenburg den 2. April 1797, damit, daß nur die Hochachtung vor hochedler Reichsritterschaft ihn veranlasse, überhaupt zu antworten, was er nicht schuldig sei, da nur ein höchstes Reichsgericht ihn belangen könne, wenn überhaupt der paar gehässigen und unruhigen Amendinger Beschwerden rechts- und ordnungsgemäß wären. Nur einem in Rechtsfällen unerfahrenen Pfarrer und 2 noch unerfahreneren Bauren könne es einfallen ihn in Nutznießung seines Eigentums zwingen zu wollen. Er habe der Witwe genug väterlichen Wohlwollens erzeigt, sie habe nur Undank wegen aufwiegelnder Helfers-Helfer. Sie verdiene Haß – aber dieser sei nicht die Quelle seines Vorgehens, sondern ihr Ungehorsam bezüglich ihres Abzugs. Ihr sei das Bestandgut an Martini i. J. nur für ein Jahr eingeräumt. Bei gegenwärtiger Erweiterung seiner Oekonomie habe er aber deren Grundstücke nötig. Daß er sie habe ein paar Jahre sitzen lassen, sei eine Gnade, keine Schuldigkeit. Er gebe ihr sogar noch eine Wohnung – aber „abbrotzen“ lasse er sich nichts. Amman Frehner am 5. 4.: Die Witwe liege noch im Arrest. Man habe für sie gebeten, aber umsonst: Sie habe ihn (Schermar) als Ehebrecher ausgerufen, habe 2 mal Bäumchen aus seinem Garten verkauft; auch habe er einmal bei ihr sein Wägelchen einstellen wollen, was sie aber nicht gestattete. Diese Motive, sagt Frehner, seien unbegründet. „Wir alle sind verloren, wenn es so fortgeht; denn in Schwaighausen hat es Schermar einem rechtschaffenen Sohn ebenso gemacht." Das Direktorium am 6. 4.: Seit der Einführung der Fall-Lehen seien bürgerliche und Staatsverhältnisse gar sehr verändert. Wegen einer guten Polizei u. a.

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 165. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_205.jpg&oldid=- (Version vom 12.7.2023)