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Zu diesen Frevelfällen ratet Tobias Hermann, daß man vornehmlich ex capite der Commercien-Freiheit die Sistierung derer, so Salz, Korn oder andere Kaufmannsgüter geführt, zu fordern habe. Bezüglich des Aschen müsse man sich auf unvordenkliche Possession und darauf[WS 1] berufen mussen, das der Aschen vor Alters ein Appertinenz des Dorfs Steinheim sei und seinen Etter wie das Dorf habe. Was endlich den Bauer von Unterhart anbelange, den die Landvogtei jedenfalls wegen Beherbergung der Hillis Klara zitieren werde, müsse man vorbringen, daß man ihn in Anbetracht seiner Unwissenheit civiliter abgestraft und auf Grund der herrschaftlichen Verbote. – Im nunmehrigen Promemoria des Herrn Kanzleiverwalters Joh. Sigm. Schüz, welches dieser als Grundlage zur Konferenz fertigt, führt er an, daß mehrere der Frevler längst gestorben, vieles längst geschehen (heute verjährt) sei; im einzelnen:

1. Was das Aschenbad betrifft, müsse man sich auf die Konferenz Sr. Hochgräfl. Exzellenz v. Königseck 1698 und auf die Erklärung des Landweibels vom August 1699 im weißen „Ochsen“ zu M. berufen, wonach der Stadt Zugetane sich an Feiertagen des Bads bedienen dürfen (Sonntags ausgenommen) und zum Halten der Fasttage nicht gebunden seien.

2. Bezüglich der kath. Feiertage berufe man sich auf das Instrumento pacis; übrigens müsse man zu so fatalen Zeiten mit den Leuten Rücksicht nehmen, daß sie ihre Frucht wenigstens halbzeitig hereinbringen; man habe ja auch beim Festungsbau von Freiburg und Breisach die Lasten voll und ganz getragen. Wegen des Georgifestes, das einen Tag früher jenseits der Iller gefeiert werde, bestehe ohnehin Konfusion.

3. der Zettler habe in seinem Garten Omahd geführt und der gehöre zum Etter; Zipper und Jakob von Brunnen seien längst mit Tod abgegangen; der Fackler von Woringen gehe die Landvogtei nichts an.

4. der Wirt von Volkratshofen, Rabus von Hausen und Wahl von Steinheim sind zu laden.

Um nun die Sache kurz zu machen: Die Konferenz kam am 14. Mai zustande. Seine Excellenz waren sehr gnädig. Doch die Oberbeamten verzögerten die Angelegenheit. Man wolle nächsten Tag nochmals sprechen und es solle dann die Stadt bis dorthin ihre Untertanen laden. Da war Excellenz wieder sehr gnädig, doch die Gesichter der Oberbeamten schon etwas dunkler. Herr Schüz durfte dem Frevelgericht selbst nicht beiwohnen. Der Wirt von V. kam mit 4 fl Strafe davon, Georg Ludwig von Hausen mit 1 fl. 30, ebenso der Zettler von V. und der Neubaur

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: daranf
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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 154. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_192.jpg&oldid=- (Version vom 7.7.2023)