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und denselben demolieren müsse. Neubronner stellt den Bau der gegenwärtigen bösen Zeiten halber, doch mit Vorbehalt ein, und um die Konsorten benachrichtigen zu können. Es liegt nun ein Gutachten von Max Neubronner–Ulm, ein Bericht von Jenisch v. 19. Sept., den die Landvogtei unbeantwortet läßt, und eine Zusammenfassung von Wolf Christoph selbst vor, der wir folgendes entnehmen: Der österreichische Vertrag von 1586 beziehe sich doch auf die Untertanen und nicht auf die Herrschaft, die wohnen könne, wo sie ihren Nutzen zu finden hoffe, und bauen könne auf ihren Grund, wo sie wolle. Übrigens werde kein Schloß gebaut, wie der Überreiter der Landvogtei vorgemacht, sondern ein altes baufälliges Söldhaus habe man niedergerissen und wolle es als schmales dreistöckiges Wohnhaus wieder aufführen, wie der Bauplatz selbst, höchstens 20 Schuh in die Breite, ergebe und ausweise. In dasselbe kämen noch 2 kath. Familien hinein, so daß dann statt 1 3 in Amendingen mehr würden. Was das Fleischessen betreffe, so habe das die Herrschaft nun seit mehr denn 70 Jahren unangefochten getan und nie andere dazu gezwungen, wie denn auch nie Klagen laut geworden seien. Man möge doch endlich den grellen und gehässigen Klagen des dortigen Geistlichen keinen Glauben mehr beimessen und sie bei ihren kundbar friedlichen Gerechtsamen belassen.

Ähnliche Dinge liegen noch mehr vor. Nun scheint auch in Trunkelsberg Geistlichkeit und Landvogtei Schwierigkeiten gemacht zu haben. Es liegt a. a. O. ein Memorial Melchior Daniel Neubronners, welches besagt, daß damals, als Memmingen tempore des aufgerichteten Religionsfriedens der Augsburgischen Konfession zugetan worden, dies auch u. a. Benachbarte: Die Settelin in Trunkelsberg und Reichlin zu Eisenburg getan hätten. (Es ist dies das erste und einzige Mal, daß wir von den Eisenburger Herrschaften Settelin und Reichlin in ihren kirchlichen Beziehungen etwas vernehmen.) Die nachgefolgten Besitzer hätten den Vertrag von 1586 strikte beobachtet. Die Landvogtei habe erst als Trunkelsberg selbständig wurde, die Neubronner bewogen, den Settelin dortselbst (um 1652) als Augsburgischen Konfessionszugetane den Beisitz nicht länger zu gestatten, zumalen mit der Gerichtsherrschaft und nicht mit den Settelin paktiert worden sei. (Nebenbei bemerkt erscheint dieses Ansinnen umso befremdlicher als die Neubronner und Nachfolger sämtliche protestantisch waren; offenkundig lag der Landvogtei nur daran, möglichst viele „Fälle” registrieren zu können.

Dadurch sei Stadtammann Johann Wachter als uxorio nomine herrschaftlicher Mitinteressent bewogen worden,

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_188.jpg&oldid=- (Version vom 7.7.2023)