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Befehlen hiermit …, daß wann der Eißenburgischen Underthanen Söhn und Knechte auf Hochzeithen, Schenckhen, Kirchweyhen und Tänzen oder andere Kurzweilen gehen wollen, daß sie ihre Sebel |: als welche sie darbey nicht von nöthen haben sondern auf für fallende Not aufheben sollen :| zu Hauß Lassen, dann widrigenfalls da einer oder der ander diesem Verbott zu wider und entgegen mit dem Sebel Betretten wurde, der soll nit allein demselben seinem Gerichtsherrn verfallen haben, sondern auch noch einen Gulden Zur Straff demselben zu erlegen schuldig erkennt werden, Zu solchem Ende soll Franz Klingepühl Eisenburgerliches Gerichtsbittel fleißiges Obsehen und aufsicht haben ....“.

(A. T.)
Geben zu M. 22. Augusti / 1. 7br. A. 1697.
Hannß Eitel Neubroner v. u. z. Eißenburg, Administrator.

1730 schloß die Administration (Hospital) mit der neuen Herrschaft auf Trunkelsberg eine Vertrag dahin zielend, daß solchen innerhalb des Hoheitsgebietes von einem Ort zum andern ziehenden (heiratenden) Mannes- oder Weibspersonen keine Leibsentlassungen, Abzug oder Nachsteuer abgefordert werden dürfen (also eine gewisse Freizügigkeit!).

(A. T.)

Es war Streit in Eisenburg entstanden wegen des den Berg herablaufenden „Himmelswassers“, erstmals 1702 zwischen Johann Schneider und Peter Jaich. Jeder wollte die düngende Fülle in seinen Garten leiten; keiner wankte, keiner wich. Der Herr Administrator muß Augenschein nehmen und entscheidet echt salomonisch: Die Streiter sollen einen Tag um den andern das Wasser abwechselnd genießen (Sti 43.6 u. 50.2). 1744 sind andre Leute da, aber der Streit ist der alte. Diesmal streitet Georg Rosengart, Ammann, wider Peter Herzog. Es wird durch die Administration dahin verglichen, daß Peter Herzog nicht befugt sei, wie sein Herr Konsulent Johann Klemens von Zoller vermeine, durch einen Graben das kostbare Naß, das den Berg herunterläuft, in seinen Garten zu leiten, sondern solches sei seit undenklichen Zeiten in Georg Rosengarts, des Ammanns, Gut gelaufen, insonderheit, da 1726 Peter Herzogs Haus nebst Garten noch gar nicht gewesen, sondern mit Konzession des Gotteshauses erst 1727 gemacht worden sei. Tatsächlich findet sich Sti 43. 4 ein Vertrag vom 9.10.1727 zwischen Mitinhaber v. Zoller und dem hospitalischen Pflegamt, wonach ersterem gestattet wird, hinter dem Schloßbauer (Hs. No. 16 v. heute) ein Häuschen zu bauen nebst Garten einzuzäumen,

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_182.jpg&oldid=- (Version vom 4.7.2023)