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und er dieselben wieder ordentlich zusammenlegen. Jedem Fehler seine Strafe!

Die „Bräuer“ brauchen kein Meisterstück abzulegen, doch soll keinem vergönnt sein zu Brauen, der dies nicht ehrlich, redlich und zünftig gelernt hat. Das Backen und Metzgen ist den Bräuern erlaubt, wenn sie es zünftig erlernt und erwandert haben.

Auch den „Badern“ ist das Meisterstück erlassen; doch sollen sie mit Aderlassen, Beinbrüchen und sonstigen Schäden wohl umgehen können und solches von einem Meister erlernt und erwandert haben.

Der „Schmied“ soll dem Schlosser und dieser jenem nicht ins Handwerk pfuschen. Als Meisterstück hat der Schmied ein Paar Räder zu beschlagen „darob die Erstere schinnen messen, die andere vnnd yberige Schinnen ohne weiteres meß dergestalten richten, damit der obere Nagl die Speichen treffe. Item solle Er ein pferdt mit 4 Huefeißen beschlagen, daß erstere Von des pferdts Fueß nur einmal abmessen Unnd die yberige drey darnach gleich richten“ …

Das Sicherheitshandwerk der „Schlosser“ hatte besondere schwierige Arbeit: Eß solle ein Schlosser ein Lauterschloß mit drey Rigelen sambt einer schnallen mit einem gleten eingericht, mit einem Store Unnd zwei Creütz sambt dem Schlissel machen, sauber ballirt sambt einer Blaugeschältzten Däckhin, aller aufgeschrauft Unnd nichts wider nieter, sambt aller Zugehör, wie auch ein verdeckhteß Truchenschloß mit Vier Horingsnaßen mit einem gleten eingericht, mit zwölff reifen Unnd aller Zugehörd, Item ein Marckhschloß mit einem Vurblatt, mit einem Viereggeten Umbgehenndten Dorren mit zwey Rigel, Unnd sollen diße Stuckh in eines frembden Meisters Hauß gemacht werden.“

Der „Schreiner“ hatte eine Kasse mit doppeltem „Bejstendt“, einen Rahmen mit 6 Flügeln und einen ausziehbaren Tisch zu fertigen,

„Ein jeder „Wagner“ oder Krumholtz“ aber 2 Räder und eine „Axt“ darein (Achse), ohne Maß zu nehmen und doch das „mitl Laiß“ zu treffen. Von den 12 Felgen hat eine so lang zu sein wie die andre und gleich ausgeteilt.

Die „Zimmerleute“ sollten keine „geleimte“ und die Schreiner keine Zimmermannsarbeit machen. „Eines Zimmermeisters Sohn war ein Hebgeschirr, ein frembder ein Kampfrad aus zugerichtetem Holz in 8, aus rauhem Holz in 12 Tagen herzustellen, einen spitzigen Turm auf 80 Schuh Höhe und 18 in die Weite, eine welsche Haube auf 16 Schuh „auf dem Gemeir

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_175.jpg&oldid=- (Version vom 29.6.2023)