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und zu halten und den Bann über das Blut zu richten (auch eine neue Mühle zu Amendingen auf des Schlosses Grund und Boden zu bauen). – Doch das Unheil schreitet schnell!

Nicht lange konnte sich Christoph Sättelin dieses schwer errungenen Sieges über Verwandtschaft, Stadt und Landvogtei erfreuen. In einer Nacht des gleichen Jahres fielen die Landvögtischen (nach U.) in 5 Memminger Orte ein, nahmen in jedem 1 oder 2 Personen gefangen mit fort und hieben dann das neue Hochgericht zu Eisenburg (nach dem Volksmund auf dem schönbewaldeten Hügel südlich der Ortschaft, Eichenrain, aber auch Galgenholz benannt) um. Die erstere Angelegenheit gegen Memmingen wurde in Kempten kommissionell verhandelt. Sie war aus Irrungen wegen der Grenze entstanden. Die Abgeordneten behaupteten, daß die Iller die Grenze zwischen ihrem Gebiet und der kaiserlichen Landvogtei bilde und daß Memmingen als ganz reichsunmittelbar (den Blutbann hatte es nach G. B. 1438 als kaiserliches Privilegium erhalten) mit der Landvogtei in keiner Hinsicht mehr zu schaffen habe. „Es blieb aber alles beim alten“ sagt der Chronist. Die Angelegenheit des Eisenburgers aber gab zu zwei Beschwerden Anlaß. Fürs erste war Christoph erzürnt, daß ihm in jener unseligen Nacht die Stadt nicht beigesprungen sei, obwohl er ihr Bürger war und Sturm schlagen ließ, „so sindt doch niemand zugeloffen.“ Ward ihm die Antwort (nach F. v. S. in G., anscheinend nach Ratsprotokollen): „Weilen er einem erbaren ratt, da er den Galgen vfrichten wollen, solchs nit antzaigt und uff solchs des Landvogtz einfall ainen erbaren ratt und iem dadurch zu nachthail raichen möcht, so khind im ain rat darinnen nit raten anders, daß er den Galgen gleich allso sein und fürder bleiben laß; soll sonst bei den Nachparn beschehen, daß wo Sturmb angeschlagen, daß sie nie mög die geschworne ainung auf Sturmb anschlagen und zu lauffen.“ Die Stadt war auf solche hochgerichtliche Konkurrenz nie gut zu sprechen, wie ein Vorfall in Fellheim beweist, wonach R. v. M. B. der Fellheimer Herr Philipp Bernhard, dem die Schweden im 30jährigen Kriege ebenfalls das Hochgericht zerstört hatten, 1654 den Rat freundnachbarlich ersucht, ihm Zimmerleute zu schicken. Er wurde aber abgewiesen mit dem Bescheid, daß es nicht Herkommens sei, daß deswegen Meister und Gesellen auf das Land hinausgeschickt würden solche Arbeit zu verrichten.

Christoph Sättelin aber gab am 20.4.1545 (der erwähnte Beschluß gegen sein Ersuchen und seine Anklage war am 13. ds.

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 100. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_134.jpg&oldid=- (Version vom 26.4.2023)