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1. Bezüglich des Steuer- und Waffenrechts wurde in der Herrschaft Eisenburg gemeinsam mit den übrigen reichsunmittelbaren Rittern (d. i. Freiherren, die im Reichstag weder Sitz noch Stimme hatten) vorgegangen. Diese Ritterschaft schloß sich gegen die gefahrdrohenden territorialen Tendenzen der Fürsten zum wirksamen Schutz ihrer Gerechtsame zum landschaftlichen Verband der Reichsritterschaft, Verband Schwaben, zusammen. Diese, die fränkische und die rheinische bildete je einen Kreis, welche 3 Kreise sich 1577 zum reichsritterschaftlichen[WS 1] Corpus vereinten. Am lebhaftesten pulsierte das Leben in den Kantonen. Eisenburg gehörte zum Kanton Donau. Jeder Kanton hatte eine Kanzlei mit einem Direktor, einem Archiv, und hielt Ritterkonvente ab. „Die einzelnen Mitglieder der Korporation … übten die volle Zivilgerichtsbarkeit und sehr häufig kraft kaiserlicher Belehnung die Kriminalhoheit über ihre Untertanen aus. Von Reichssteuern und Stellung von Militär war die Reichsritterschaft befreit; sie stand auch gänzlich und mit allen ihren unmittelbaren Gütern außerhalb des Reichskreisverbandes. Früher hatten die Ritter persönlich dem Kaiser Heeresfolge geleistet, nachmals entrichteten sie an den Kaiser Chariativsubsidien, die des Kaisers größte Einnahme aus dem Reich bildeten“ (Schr.). – Nun ist in einem Promemoria des Sta. 17.17 bemerkt, daß die Herren von Eisenburg 1413 sich an die freie Reichsritterschaft in Schwaben angeschlossen hätten – womit aber nur der Georgenschild gemeint sein kann. Denn die Ritterkantone bildeten sich erst um 1560 (G. A. 304 III). Eisenburg gehörte seit 1563 hinzu und verblieb darin bis zur Übernahme der Landeshoheit in Schwaben durch Bayern 1805 am 31. 12. Die zum Kaiser gehenden Chariativsubsidien wurden von den Kantonen direkt von den ritterschaftlichen Untertanen erhoben, weshalb nach Art der Urbarien Verzeichnisse bis ins einzelnste Grundstück und seiner Gült angelegt wurden. Eine solche Aufnahme ist in A. M. vorhanden, aber ohne Tag. Jedenfalls stammt sie aus der Zeit unmittelbar nach dem dreißigjährigen Krieg, wo das zerstörte Schloß 1653 zum dritten Mal wieder erbaut worden war, da es in der betreffenden Matrikel heißt: „Ein adenlicher freier siz Vnd von niemand lehen und hat Kai. freiheit für Todschleger, andrer freiheit fehig … Sonst ist Schloß Eysenburg zum merere thail von newem erbauen sambt dem Pauhoff als Hauß, stadl, stallung, zwaien Pfisterin, Kronschüttinen, Hew- und Stroleginen“ usw. Der Gesamtansatz betrug 16000 fl, Amendingen 10952 fl, Schwaighausen 8792 fl, gesamte Herrschaft aber 65963 fl (also ungefähr dem Verkaufspreis

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: reichsritterschaftlicheu
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 96. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_130.jpg&oldid=- (Version vom 1.4.2023)