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Gläubiger werden genannt der Oculi-Jud, unterhalb dem Wirtshaus, Doktor Salomon, Nieberlin, Viktor, Hirsch, Gumprecht, der alte Jud, der Jud im untern Haus, der lange Jud bei der Mühle, Magdalena. Viele kannten nicht einmal „ihren Juden“. 45 fl ist die Höchstschuld. Als Pfänder dienten alle denkbaren und undenkbaren Dinge, deren köstliche Aufzählung siehe Dr. M. S. 35. Infolge des sehr erschwerten Erwerbs müssen sich die Juden auch Geschäften zuwenden, die im Wort „ehrlich“ nicht inbegriffen sind, besonders auch der Hehlerei (s.a.a.O. S. 37), was natürlich hinwiederum ihre Lage nicht verbesserte und wohl dazu beitrug, daß Reichlin mehreren die Schutzbriefe entzog und selbe hiedurch zur Auswanderung veranlaßt wurden. Im Urbar von 1580 (Sti. 43.1) sind folgende Juden als in Eisenburger Herrschaft wohnend aufgezählt: Hierß, Jakob, Liebermann, Meyrlin, Salomon, Schloma, Doktor Salomon, die je 15 fl „Sitzgeld“ zu entrichten haben. Gütlein haben Hierß und Okuli-Jud. „Mehr gibt jedes Baar Ehevolk-Juden jährlich eine gemeste Gannß“. 1581 (Dr. M. S. 37) wird berichtet, daß Doktor Salomon und Mayrlin bis St. Jörgentag von Amendingen wegziehen müssen. Damit, sagt Dr. Miedel, war der Höhepunkt der Strenge überschritten. Das merken wir auch daran, daß trotz des Kaufes der Eisenburger Herrschaft durch die Stadt und damit erlangter Möglichkeit der Ausweisung auch späterhin noch Amendinger Juden genannt werden. Es sind jedenfalls nach Zell und anderen Orten nur jene unfreiwillig verzogen, denen der Boden in Amendingen unter der Herrschaft der Stadt zu heiß wurde. Im Urbar von 1601 aber ist in der Herrschaft Eisenburg kein Jude mehr aufgeführt. In der „Kaufs-Abred“ vom 13.11.1601 ist eigens bestimmt: Juden darf der Käufer (Neubronner) in die Herrschaft nicht mehr aufnehmen.


4. Der Kampf um die Hoheitsrechte in Eisenburger Herrschaft.

Im 1. Teil S. 14 u. 25.[1] u. ff. wiesen wir darauf hin, daß im gegenwärtigen Zeitabschnitte heftiger Kampf um die Hoheitsrechte in der Herrschaft entbrenne, und zwar hauptsächlich um das Jagdrecht und um die hohe Gerichtsbarkeit, beide Rechte durch Zerfall der alten Gaugrafschaft Marstetten strittig geworden, das eine gegen den bayerischen Herzogsnachbar, das andere gegen die ursprünglich kaiserliche Landvogtei, die in unserm Zeitraume längst zu einer österreichischen sich umgewandelt hat.


  1. S. 45 lies: S. 14 u. 25. – siehe Korrektur Seite 249
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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_118.jpg&oldid=- (Version vom 24.6.2023)