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er die Ausweisung des Jos. Das war aber schneller beschlossen als ausgeführt, wie die Ratsprotokolle von 1519 beweisen:

4. März: Mit Josen Settelin zu schaffen, daß er heut aus der Stadt gang und sein Pfennig außerhalb zehre (zerre). Hans Keller soll mit den Frauen zu Eisenburg schaffen ihr Häusli hiezwischen und Ostern laut ihrer Verschreibung zu verkaufen suchen in eines Bürgers Hand. Deo gratias, denn der Böswicht macht nichts gutes allhie.


9. März: Mir Josen Settelin ist geschaft, bei dieser Tageszeit die Stadt zu räumen, worauf er begehrt, ihn in 8 Tagen noch allhie zu lassen. Ist ihm zugelassen bis am Montags zu Nacht.

19. März: Josen Settelins halb ist auch mit Doctor Peutinger und Dr. Heinrich Neidharts Schreiber viel und mancherlei geredet und darauf auf diesmal beschlossen, ihm die 3 Knecht zu schicken und zu fragen: „Es sey ain ratz fug mit hie das er sich morn vor nachts auß der statt und unserem ettern gang und nitt wider herein on ain ratz erlauben“. „Viele Hunde sind des Hasen Tod“, wird nunmehr Jos, der auf alle Fälle noch mehr auf dem Kerbholz hatte, gedacht haben. Er ging – und wandte sich an das Kaiserliche Kammergericht zu Rottweil. Am Zinstag nach Michaeli (4. 10.) 1519 erscheint Wilhelm Wernher, Freiherr zu Zymbern, Herr zu Wildenhstein, anstatt und im Namen des Grafen Rudolf zu Gultz, Hofmeister zu Rottweil, und tut dem Bürgermeister und Rat d. St. kund und zu wissen, daß [1] Jos Settelin, weiland Vogt zu Eisenburg, bevollmächtigter Anwalt vor dem Hofgericht mit der Klage erschienen sei: Wiewol er, Kläger, vor Keiserlicher Majestät also löblich und hoch gefreit sei – sei er doch unverschuldeter Sachen gewaltiglich von seinen häuslichen Ehren z. M. ausgetrieben worden, er hoffe, daß die zu M. ihm darum einen Abtrag tun und fürohin ihn ihres Bürgerrechts und Zünften teilhaftig machen, mit Bestehung aller Kosten und Interressen oder daß er zu ihnen gerichtet werde mit Acht und Anleite wie Recht ist – und fordert Bürgermeister und Rat auf, sich hierüber vor dem Hochgericht zu verantworten. Leider sprechen sich die Urkunden über den weiteren Verlauf der Angelegenheit nicht aus. Doch reden spätere Aufzeichnungen des Christoph Settelin (Sti. 43. 8) davon, daß Jos sowohl in Rottweil als vor dem Kammergericht seine Sache verloren habe und zu den Kosten verurteilt worden sei.

Nach solchen Vorkommnissen können wir es Elisabethen nachfühlen, daß sie gern die Zügel der „Regentschaft“ in stärkere Hände legte. Nachdem sie zu ihrem städtischen Besitz schon 1496 (Sti. 13. 5) einen Garten zwischen Hansen Frey und Kaspar Mayrs Gärten gelegen um 38 fl erkauft hatte, siedelt sie sich


  1. streiche „es“ – siehe Korrektur Seite 249
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_099.jpg&oldid=- (Version vom 24.6.2023)