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Imm verlassen hat, das noch vnerzogen ist, darumb ist beredt, das Ich obgenannter Eberhart Sätelin oder min erben dasselb Kind biß das es zu sinen tagen kompt, über minen costen vn miner geschwistergit schaden füren vnd ziehen sollen." Dieser kleine Jößlin ist vielleicht jener Jedokus Sätelin de M., der nach Kptl. 245 am 23. April 1516 an der Universität Wien immatrikuliert wird, wenigstens ist sonst keiner dieses Namens zu finden. Obgenannter Erb-Johannes tritt später, wie bereits gesagt, als Geistlicher auf (Kptl. 212) und wurde am 10. Oktober 1476 in Heidelberg eingeschrieben. Er ist, wie sich später ergibt, der als Mitkäufer genannte Johannes und wohl zu unterscheiden von dem Johannes, B. z. M. und späteren Stadtammann und Käufer von Trunkelsberg, wodurch dieses an die Stadtlinie kommt. Die etwas rätselhafte Sache läßt sich nur so deuten, daß dieses Johannes Gattin früh stirbt und er, was zu keinen Zeiten vereinzelt dasteht, das geistliche Gewand nahm. Wenigstens spricht er in einer den Karthäusern gemachten Schenkung von seinen Nachkommen. Ein bald auftretender, sonst nicht zu bestimmender und immer zur Landlinie helfender Eberhard zählt jedenfalls dazu. Ein Gordian, von dem dann der künftige Stadtammann 1486 Trunkelsberg kauft, nicht der (A. T.) Hiegegen ist ein Gordian de Memmingen (Kpt. 170), der schon 1450 in Heidelberg studiert und am 27. VII. 52 zur Promotion als bacc. art. zugelassen wird, für uns unbestimmbar,

Die Teilung scheint zu aller Zufriedenheit ausgefallen zu sein. Leider aber starb Margaretha bald hernach mit Hinterlassung eines Kindes (Tochter). Nach dem schwäbischen Recht, das hierin grausam war, erbten wohl Oheime und Tanten, aber nicht Waisen (es handelt sich hier ausschließlich um die anscheinend noch nicht „perfekt“ gewordene Erbschaft ihrer Mutter, der Gattin des Spon, um das Eisenburgische Gut). M. hat deshalb 1487 die Wohltat des römischen Rechts eingeführt. Die 3 Brüder waren nun formell berechtigt, den Anteil Margarethens wieder unter sich zu zerstückeln und taten es auch; wenigstens war in der schon erwähnten „Registratura“ ein „Tailbrief, wie Hanß, Joß und Eberhart der Margaretha Sätelin guot getailt haben“, der aber leider nicht mehr vorhanden ist. Das geschah 1476. Spon, der sich um seines Kindes Anteil, wie natürlich, in Bewegung setzte, hat um diese Zeit den Staub Memmingens von den Füßen geschüttelt und sich nach Ulm begeben. Wir hören von 1477 an in den Großschen „Ratswahlen“ (Stb.) von den Spon nichts mehr. Auch ist es nur so verständlich, warum Ulm in dieser vertrackten Angelegenheit, die in mehreren Lesarten spielt (s. z. B. Scho. S. 39), eine so gewichtige Rolle zugeteilt

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_093.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)