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waid, Stegen, wegen, wasen, gebomen, Stocken, Zwyen, Gerüt an Grund, an Boden, Ob und undr erde, besüchtz und unbesüchtz, fundens und unfundens, Es sye oder werd an dem Briefe begriffen, benämpt oder nit .... nütz überal ußgenommen, on gefärde“ etc. Es seien dann auch etliche Güter gelegen, die von dem Berg und denen die ihn inne haben, rechte Lehen seien, also daß diese Lehenschaften und Mannschaften von nun an den obgenannten Käufern zugehören sollen, samt Diensten, Steuern, Fastnachthennen, Erbschaften, Erbteilen, Todfällen, Hauptrechten usw.

Schließlich seien alle diese obbeschriebenen Stücke und Güter zehentfrei und niemand habe hier zu gebieten. Ausgenommen sind nur die 3 Höfe zu Amendingen, die vom Gotteshause zu Kempten zu Lehen gehen.

An Diensten zu leisten ist „Yetlicher pur daselben zu dienen Yetlichs Jars insonders Siben tag mit der Mäni, nämblich fünff tag im Summer und zween tag im Winter und darzue auch ain tag meyen (mähen), ußgenommen des spitals hindersäß, der ist nit schuldig ze meyen, und Yetlicher Söldner daselben sol Siben tag dienen, nämblich Vier tag im Summer und dry tag im Winter.“

Gewähren des Kaufs sind „die Edeln, Strengen und Vesten Herren Beren von Rechberg von Hohen Rechberg Hoptman Und Herrn Ludewigen von Rotenstein, Beede Ritter, Ulrichen von Kunßegg und Jörigen von Fryberg Zu der Hohen Fryberg Beede min Lieb Schwäger, und Ihr Erben mit der Beschaidenheit, wie und wenn Ihnen der obgeschrieben Stuck etc. von yeman irrig oder ansprüchig wurden, ..... So sollen und wollen ich und die obgeschriben gewehren unverschaidenlich Inen was Inen daran irrig oder ansprüchig wär ..... gegen meniglichen vertigen versprechen und vertretten …“

Uebrigens liegt vom 20. V. 1455 in A. M. im Original ein Revers vor, daß sich der Ritter von Rotenstein der Gewährschaft löst (s. auch G. K. I. 378). Montag nach Michaeli (3. 10.) 1457 konfirmiert Kaiser Friedrich den Kaufbrief in seinem ganzen Inhalt, auch mit Wildbann und Jagdrecht (Sti. 41. 2).

Damit ist nun ein neues Geschlecht mit andern Sitten und andern Traditionen in Eisenburg eingezogen. Aber wie wir einem lieben Gast, einem guten Freund beim Abschied noch lange nachblicken, bis er dem Gesichte entschwunden ist, so wollen wir auch den letzten Isenburger verfolgen.

Eggmann (G. I. 345) weiß von einer Urkunde von 1468, die mit den Worten beginnt: „Ich, Heinrich von Ysenburg, zu Egelsee gesessen“. Was wir aus den Vorbereitungen dortselbst

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_076.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)