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wobei auch die berühmte „große Büchse“ von Memmingen mitgewirkt hatte. Aber die Fehde selbst zog sich bis 1458 hin, indes Hans von Rechberg mit seinen Abenteurern, den gefürchteten „Böcken“, von den uneinnehmbaren Bergfesten des Hegaus aus, welche ihm deren Herren bereitwillig öffneten, immer wieder räuberisch in die Gebiete der Städte einfiel und deren Mannschaften seiner nicht habhaft werden konnten. Schließlich mußten sich die Städte bequemen, den Rechberger mit 3500 fl für die Zerstörung seiner Burgen zu entschädigen. Auch dem Grafen von Werdenberg als Mitbesitzer der Ruggburg mußten sie nach langem Rechtsstreit noch 1476 diese Burg um 6200 fl abkaufen. – Wir erleben hier wieder das damals gang und gäbe köstliche Schauspiel, daß die Züchtiger adeliger Rechtsverletzer für dieses noch gehörig gerupft werden. Nach G. M. 574 hilft unser guter sechster Heinrich von Isenburg vermitteln, daß der erlauchte Räuberhauptmann Hans von Rechberg anstatt der vorgemeldeten 3500 fl sich mit 1000 begnügt und die Feindseligkeiten wenigstens in unsrer Gegend und deren Hinterland einstellt. Am St. Martinstag 1464 trifft den „Helden“ nach H. Chr. das wohlverdiente Schicksal: Er wird von einem Bauern erschossen, während er nach G. A. II. 60 in der Fehde des Georgenschilds durch einen Pfeilschuß fällt, welche zwei Lesarten sich schließlich wohl vereinen lassen. – Leider sind wir über das Schicksal seines Räubergenossen vom Eisenburger Stamm völlig unaufgeklärt, womit wir auch dies mißratene Reis verlassen wollen, um uns nach dieser Abirrung vom geraden Weg der Eisenburg und ihren letzten Tagen unter dem angestammten Hause zuzuwenden.

Hier fällt uns vor allem eine Notiz auf, wonach am Mittwoch nach Margarethen, 15. XII. 1450, Heinrich Wyer, B.z.M., als Trager der Elise Ansängin vor Hans Vehlin, Stadtammann und verbanntem Stadtgericht erscheint und von denselben ein Gut zu Steinheim empfängt, das seinem Tragkind auf der Gant des Heinrich von Isenburg dem Aelteren um 20 fl zugefallen ist. Auch diese Nachricht ist unerklärlich. Fürs erste ist Steinheim seit 1448 in anderen Händen. Dann ist Heinrich selbst überhaupt nie in Gant gekommen, was wir nach den großen Verkäufen, die vorhergehen, wohl erklärlich finden. Diese Nachricht des Sti. 66. 3 kann also bloß besagen, daß dieses Gut aus der von Heinrich eingelösten Gantmasse von 1443 stammt. Der Ausdruck „verbanntes Gericht“ will darlegen, daß vor Beginn der Gerichtsverhandlung jede Störung derselben durch Unbefugte, Unbeteiligte mit schwerer Strafe nach allen vier Himmelsrichtungen bedroht wurde. Das Gericht war nun verbannt.

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_074.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)