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die Herzog Ludwig von Bayern (!) ernannt hatte, nämlich Heinrich, Vogt von Luipolz als Obmann, Konrad von Heimenhofen, Konrad Laufner, Bürger zu Kempten, Hainz Pfanner, Bürger zu Lindau. Es hatte nämlich der Fürstabt von Kempten die freien Zinsleute des Stifts zu Leibeigenen herabzudrücken versucht, worüber sich diese zusammentaten und den Grafen Wilhelm von Montfort zu ihrem Schirmherrn erkoren. Das darüber berufene Schiedsgericht entschied, daß Graf Wilhelm die Freizinser nicht schirmen dürfe.

So sehen wir unsern Heinrich als vielleicht nicht immer unparteiischen Freund der Kirche. In so sonderbarerem Lichte erscheint er in folgendem Begebnis: „Die häuslichen Geschäfte und neue unruhige Verhältnisse mit dem benachbarten Adel, welcher dem guten Abte (gemeint ist Eggo von Ottobeuren, J. II. 1415) seiner rechtlichen Standhaftigkeit wegen stets auffällig war, forderten allerdings dessen Gegenwart (nämlich in Ottobeuren und zur Zeit des Konzils). Hierunter zeichnete sich besonders Heinrich von Isenburg oder dem sog. Eisenburg aus. Der Herr Fürstbischof von Augsburg und das Domkapitel bestimmten für den Herrn Grafen Friedrich von Ellerbach ein jährliches Leibgeding von 140 fl samt einer ziemlichen Quantität Weins, welches das Stift hätte jährlich abliefern sollen und wofür Heinrich von Eisenburg einen Gewährsmann machte. Abt Eggo hielt sich fest an den jüngst abgeschlossenen Vergleich (nach G. A. II. 388 weigerte sich der Abt, dem Ellerbach 100 fl Leibgeding zu geben), die jährlich bestimmte Ablösung der Vogteirenten betr., wovon der auf die Gewalt und nicht auf das Recht einstudierte Ritter nichts wissen wollte: Heinrich ging sogar mit offenbarer Gewalt vor und ließ von den Klosterherden einige Stück hinwegtreiben, die er als Unterpfand in seine Verwahrung nahm. Nun entstand ein förmlicher Rechtsstreit, welcher zu Memmingen bei dem Stadtgericht anhängig gemacht, von dem Vater des hiesigen Abts, Egg Schwab, als ottenbeurischen Anwalt standhaft verteidigt und durch zwei Urteilssprüche dahin entschieden wurde, daß man alle Forderungen des gehässigen Ritters von Ellerbach als unerheblich und rechtswidrig erklärte. Der erste Urteilsspruch ist gegeben am Mittwoch vor St. Simon und Judas, der zweite am Sonntag v. St. Elsbether-Tag im Jahre 1415. Indes zog sich Abt Eggo durch die pflichtgemäße Verteidigung der feindlich angefallenen Stiftsrechte den Haß und die Erbitterung des umliegenden Adels immer heftiger und in einem solchen Grade über den Hals, daß einige von diesen Stande und unter denselben benamentlich die Edlen von Aichelberg, welche ihren Sitz zu Schönegg, und die Edlen von Hohenthann,

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_061.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)