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Kardorf) samt dem Weiher und allem Zugehör, welches Gut ebenfalls von Oesterreich stammt und das genannter von Ulrich Maurus dem Beck, Bürger zu Memmingen, am gleichen Tage erkauft hatte. Vorher hatte es Marquard der Ammann besessen (Sti. 76. 10.). Auch hier wird Heinrich als des alten Herrn Heinrich selig Sohn bezeichnet.

Von der Daxberger Linie.

„Ich, Hans Stüdlin, Burgermeister ze Memmingen, urkund mit diesem brief, das an dem nächsten Midchen vor dem hl. tag ze Wynächten, do ich in dem Radt ze gericht sass, für recht kom Herr Hainrich von Ysenburg, Ritter.“ So B. 51. 43 zum Jahr 1366. Es war nämlich Streit in Daxberg entstanden. Der uns bekannte Heinrich der Daxberger war gestorben, einen Sohn Bruno noch nicht volljährig hinterlassend, weshalb sein Vetter der Hauptlinie für ihn eintritt. Es handelte sich um das Gut in Mitteldaxberg, darauf der Schefner sitzt, und das Ulin der Ammann, genannt der Liukircher, streitig macht. Bürgermeister Stüdlin entscheidet (Sti. 54. 6), daß Bruno von Eisenburg das Gut „billig behebt hab“ (= mit Recht behalten soll), da sich Ulin der Ammann mit seiner Kundschaft an den zwei Gerichtstagen zu leisten also versäumt habe ohne ehehaft Not zu beweisen (= ohne sich genügend zu entschuldigen). Ein weiterer Urteilsbrief des Stadtgerichts besagt in dieser Angelegenheit ferners, daß Bruno von Eisenburg bei dem Burgstall zu Mitteldaxberg und den 60 Jauchert Aeckern und Wiesmähdern bleiben solle, allermassen es die erwählten Schiedsrichter so gesprochen hätten (Fri. f. 29, Sti 54. 1). Endlich weist 1368 das Memminger Landgericht demselben Bruno nicht näher bezeichnete Güter zu, die jedenfalls (in der Berufungsinstanz) dieselben sind (G. A. II 512).

1370 hat Bruno Mundrecht. Heinrich, des „Wydemanns sälig Sohn von Isenburg“, welcher Heinrich „Klemm“ genannt wird und dessen Vater Heinrich als Eisenburgischer Amtmann an der Grenzbegehung in Holzgünz beteiligt war, bekennt sich als Vogt zu Eisenburg mit Junker Bruno also vereinigt zu haben, daß ihm das liegend Gut zu Rummeltshausen, das sein Schwäher Kunz Rummelshusen vom Abt „Johans von Uttenburrin“ zu Lehen empfing und ihm hinterließ, ledig läßt gegen das Versprechen, ihm weder seine eheliche Hausfrau Anna, Kunzens Tochter, welche dessen (Brunos) eigen ist, noch ihre Kinder zu entführen noch flüchtig zu machen, widrigenfalls das Gut wieder an ihn zurückfalle. Auch dürfe Klemm ohne des Junkers Willen dieses Gut nicht verkaufen. „Geben am weizzen, Suntag“ (B. R. IX. 233). Kunzens Sohn Hans Rummelshusen,

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_054.jpg&oldid=- (Version vom 29.9.2019)