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Verschiedene: Die Gartenlaube (1893)

bloß beurtheilt, sondern auch bestimmt und ins Leben gerufen werden; nicht das Glück, nicht das Wohl des Einzelnen ist es, um das es sich zunächst handelt, auch nicht das der Mehrheit - lediglich das Bestehen, die Sicherheit und das Wohlsein des Ganzen; ihm muß alles, also auch das Leben des Einzelnen dienstbar gemacht werden.

Ziehen wir hieraus mit Plato streng die Folgerungen - Folgerungen, die um so unerschrockener sein mußten, je mehr unser Weltweiser den wirklichen Staat um sich her sinken sah und verachten lernte – wohin kommen wir da? Wir kommen auf einen Staat, in welchem die Philosophen regieren, und zwar mit unbedingter Machtvollkommenheit, ohne Verfassung oder sonstige Gesetzesschranken, gleichsam als die besonderen Organe und Handwerkszeuge der Staatskunst; wir kommen zu einem Staate, in welchem, als zweiter Stand neben den Philosophen, die Krieger, und zwar Männer wie Weiber, sich planmäßig während der ganzen Dauer ihres Lebens als „Wächter“ dem Schutze des Ganzen widmen; zu einem Staate, in welchem die große Masse der Gewerbe- und Landwirthschafttreibenden von jeder politischen Thätigkeit ausgeschlossen ist und lediglich der Nahrungs-, Kleidungs- und sonstigen Bedürfnißbeschaffung sich widmet, ohne jegliche sogenannte politische Rechte. Aber noch weiter. Da die Selbstsucht des Einzelnen der Grundlage des Staates, dem Prinzip des allgemeinen Wohlseins widerspricht, so darf auch der Besitz des Einzelnen nicht als störender Faktor, als Reizmittel der Selbstsucht wirken; er darf nicht über viermal größer sein als der irgend eines anderen, und ebenso darf der Besitz der Weiber und Kinder keineswegs vom Einzelnen aus, sondern nur vom Standpunkt der Gesammtheit aus beurtheilt und geregelt werden. Alle Verbindungen von Mann und Weib sind von der Obrigkeit unter dem beherrschenden Grundsatz anzuordnen, daß möglichst tüchtige Glieder des künftigen Staates daraus erwachsen; es ist also ebenso wenig eine eigentliche monogame Ehe nach der uns geläufigen Auffassung möglich wie die sogenannte „freie Liebe“. Die Kinder werden, ohne ihre Eltern zu kennen und kennenzulernen, von ihrer Geburt an in öffentlichen Anstalten erzogen, körperlich und geistig gleich zweckgemäß ausgebildet, die Mädchen nicht minder wie die Knaben in Musik und Gymnastik, in Mathematik und in Philosophie unterrichtet. Die aktiven Vollbürger, auch die Verheiratheten, speisen gemeinschaftlich auf Staatskosten, damit auch hierin deutlich zum Ausdruck komme: jeder Einzelne gehört bei all seinen persönlichen sonstigen Beziehungen nicht sich an, sondern dem Staate; „jedem gehört ausschließlich nur sein Körper, alle Vereinzelung könnte auflösend wirken“. Alles unnöthige Reisen ist daher möglichst erschwert, der Handel und mit ihm alle ihrer Natur nach beweglichen, dem bloßen Erwerb dienenden Thätigkeiten werden äußerst mißtrauisch überwacht. Wie die Zahl der Bürgerstellen (Grundbesitze) genau festgesetzt ist, und wie übermäßiges Anwachsen sowohl als Verödung im Inneren planmäßig verhindert werden soll, so werden auch die Einflüsse des Auslandes der genauesten Aufsicht unterworfen. Hier tritt der besondere hellenisch-nationale Untergrund im platonischen Staatsideale sehr stark hervor. Ausdrücklich wird versichert, daß der Staat, welchen Plato schildert und verlangt, ein hellenischer sein soll, und in einer besonderen Auseinandersetzung wird Anweisung gegeben, wie bei Kriegsfällen die „Wächter“ gegen Hellenen weit glimpflicher zu verfahren haben als gegen Nichthellenen. Den „Fremden“ werden die verächtlichen Erwerbsarten in Form von einzelnen Bewilligungen, aber nur für ganz bestimmte Fristen, überlassen; sobald sie jedoch die dritte Vermögensstufe erreicht haben, werden sie ausgewiesen, damit nicht der fremde Einfluß das Bestehen und die Geschlossenheit des Staates gefährde. Der Grundsatz der innerlichen Geschlossenheit des Staates geht sogar soweit, daß die Dichter um ihrer von dem reellen, sachlichen Denken und Handeln abführenden, schwächeren Geistern gefährlichen Phantasie willen der schärfsten Censur unterworfen werden, welcher sogar ein Homer nicht entgeht. Diese letztere Maßregel erklärt sich vielleicht dadurch, daß unter den Hauptanklägern des Sokrates ein gewisser Meletos, seines Zeichens ein junger „tragischer Dichter“, sich hervorgethan hat.

Platos Schriften enthalten bezüglich der praktischen Durchführung dieses Staatsideals viele Einzelheiten, die wir hier übergehen können. Doch tritt gerade das eigentlich „Volkswirthschaftliche“, die Durchführung der Ordnung des Besitzerwerbs, als eine Frage mehr untergeordneten Ranges zurück. Für den großen Griechen handelt es sich gar nicht etwa um die Frage der politischen, religiösen oder gar ökonomischen Gleichberechtigung der einzelnen Staatsbürger, sondern lediglich um den Begriff eines einheitlichen staatlichen Organismus und seine vollendete Darstellung. Die psychologischen Voraussetzungen sind ihm viel wichtiger als alles andere, und ganz besonders klar ist er sich über die Vorbedingungen, welche für jede praktische Durchführung seiner Gedanken unerläßlich sind. „Wofern nicht,“ so sagt er ausdrücklich im „Staat“, „entweder die Weisheitsliebenden in den Staaten als Könige herrschen, oder die jetzt sogenannten Könige und Herrscher in echter und genügender Weise wirklich die Weisheit lieben, und wofern nicht so beides, nämlich staatliche Macht und Weisheitsliebe, in Eins zusammenfallen, und wofern nicht jene große Menge von Begabungen, welche gegenwärtig voneinander getrennt je bloß den einen dieser Wege wandeln, nothwendig ausgeschlossen wird, giebt es kein Aufhören der Uebel für die Staaten und, glaube ich, auch nicht für das Menschengeschlecht; es wird auch wohl nicht eher diese Staatsverfassung, welche wir eingehend durchgesprochen haben, das Licht der Welt erblicken. Keine andere Staatsverfassung wird aber beglückend wirken, sei es im einzelnen oder im öffentlichen Leben.“

Die dreimalige Reise des großen Weltverbesserers nach Syrakus beweist, daß er den festen Willen hatte, die Tyrannis des Dionysius dort in die philosophische Herrschaft umzubilden, und wenn dies nicht gelang, ja wenn der Berather selbst beinahe als Sklave verkauft worden wäre, so konnte er wenigstens das Mißlingen eher auf das Nichtwollen eines „nicht weisheitsliebenden“ Tyrannen, als auf das „Nichtmöglich“ zurückführen.

Bei Plato begegnet uns zum ersten Male der planmäßig unternommene Versuch, das Wesen des staatlichen Zusammenlebens unter Benutzung der geschichtlichen Vorgänge zu schildern.

Die vier schlechten Staatssormen, die „Timokratie“, d. h. die Herrschaft der Ehrliebenden, der bloß Muthigen, die „Oligarchie“, d. h. die Herrschaft der Besitzenden, die „Demokratie“, d. h. die Herrschaft der Unweisen, und endlich die Herrschaft der Gewalt, die „Tyrannis“ – werden eingehend unter deutlicher Bezugnahme auf geschichtliche Vorbilder geschildert, und schließlich wird der sanfte Staat, der, in welchem die Geistesaristokratie herrscht, als der Staat der Gerechtigkeit bezeichnet. Dieselben Abwege, welche hier gezeichnet sind, werden auch dem Einzelmenschen bei seinem Ringen nach Tapferkeit, Besonnenheit, Weisheit und Gerechtigkeit gefährlich, aber es ist höchst bezeichnend für die Art des Denkens bei Plato, daß er nicht von dem Einzelnen auf den Staat, sondern umgekehrt von dem Staate auf den Einzelnen schließt, daß er rücksichtslos aus der Idee des Staates selbst heraus sein Bild aufbaut.

Es wäre gänzlich verkehrt, den Hellenen Plato dem Sozialismus oder Kommunismus zuzuweisen, so sehr oberflächliche Notizen aus dem Inhalt seiner Werke dazu aufzufordern scheinen. Nicht einmal ein Staatssozialist ist er gewesen, denn das Wirthschaftliche ist ihm, wie gesagt, vollkommen nebensächlich; die Kritik des Privateigenthums, die er angesichts der ausschreitenden athenischen Demokratie wie der spartanischen Oligarchie ausübt, hat für ihn durchaus keine grundlegende Bedeutung. Vielmehr tritt ein völliges Hintansetzen, ein offenes Verachten sämmtlicher Interessen des Einzelnen hervor, woran schon Aristoteles noch bei Lebzeiten Platos seinen Widerspruch geknüpft hat und was den Idealisten Plato auf eine ganz andere Seite stellt als den modernen Sozialismus und Kommunismus. Ein Staat, dessen Wesen, dessen ganzes Wohl und Wehe in den lebendigen Gedanken der Herrscher begründet, dessen Zukunft von der Selbstverleugnung und dem rücksichtslosen Aufgehen im Ganzen seitens aller Mitbürger abhängig gemacht war, ein Staat, welcher die Ungleichheit der Stände und der Personen in Rücksicht auf die Verwirklichung eines höheren Zweckes geradezu festlegte, ein solcher Staat hatte an sich schon sehr viel innere Verwandtschaft zu einem anderen, welcher bald ins Leben eintreten sollte. Die Herrschaft der Weisesten, sie ist nicht weit verschieden von einem Reiche des Weisesten, das platonische Staatsideal ist eine vorzügliche Vorbereitung für den christlichen „Reich Gottes“–Gedanken.




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Verschiedene: Die Gartenlaube (1893). Leipzig: Ernst Keil, 1893, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1893)_028.jpg&oldid=- (Version vom 11.5.2020)