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verschiedene: Die Gartenlaube (1889)

Die Anmerkung des Regiments lautet folgendermaßen: „Allerunterthänigst befürwortet mit dem Hinzufügen, daß der Sekondlieutenant von Moltke sich während seiner dreijährigen Dienstzeit stets bestrebt hat, sich zu einem tauglichen und brauchbaren Offizier heranzubilden.

Rendsburg, 31. Dezember 1821.

Herzog Holstein-Beck.“

Das Gesuch ist darauf übersandt vom Generalkommando der Herzogthümer mit folgendem deutschen Begleitschreiben:

„Seiner Majestät dem Könige! Vom Generalkommando der Herzogthümer.

In der Anlage übersende ich ein allerunterthänigstes Gesuch des Sekond-Lieutenants von Moltke beim Oldenburgischen Infanterie-Regiment, der in Königliche preußische Dienste zu gehen und dafür Ew. Majestäts Dienst zu verlassen wünscht. Er sucht zugleich darum an, daß Allerhöchstdieselben die Gnade haben wollen ihm beim Abschied eine 3-monatliche Gage zu bewilligen. In wiefern Ew. Königliche Majestät einem Officier, welcher den Dienst verlassen will, letzteres zugestehen, hängt bloß von der besonderen Gnade Ew. Königlichen Majestät ab.

Rendsburg, 2. Januar 1822.

Allerunterthänigst
Friedrich, Pz. Hessen.“

Die Resolution des Königs Friedrich VI. in der Sache ist mit Bleistift von des Königs eigener Hand auf dem obengenannten Schreiben des Generalkommandos vermerkt und geht darauf hinaus, den Abschied zu bewilligen, aber das Gratial abzuschlagen.

Unter der Entscheidung des Königs steht wieder mit Bleistift: „Es wird ihm gestattet, fremden Kriegsdienst zu suchen. Nr. 3 – exp. 5/1 22.“

Der Schnapshandel auf der Nordsee. (Mit Illustration S. 153.) Ungefähr solange wie in Deutschland durch öffentliche Rede und Schrift wieder planmäßig an der Einschränkung des verderblichen Mißbrauchs Gift enthaltender geistiger Getränke gearbeitet wird, richten auch die verschiedenen an der südlichen Nordsee betheiligten Regierungen, von Frankreich bis nach Dänemark, ihr besorgtes Auge auf solche schwimmenden Schnapsläden, wie unser Bild von Hans Petersen einen zeigt. Schon im Bau der beiden auf und nieder schwankenden Seefahrzeuge glauben wir zu gewahren, daß sie nicht demselben Zwecke nachgehen: das eine jagt auf die lebendige Beute des Meeres, das andere hat es auf das Geld oder, wofern solches noch fehlt, auf die gefangenen Fische und selbst auf Geräth und Werkzeug der Fischerboote abgesehen, zum Austausch gegen den nur allzu beliebten starken Trunk, der in der eben angebotenen und hinübergereichten Kruke fluthet. Der Schnapsverkäufer ist der überwiegend wahrscheinlichen Vermuthung nach ein Holländer, und Engländer sind meist die Nehmer. In England, dem Lande der lebhaften und kräftigen Enthaltsamkeitsbewegung, ist deshalb auch der erste anklagende Ruf wider diese Wirthschaft auf offener See laut geworden. Holland aber hat sich durch die Rücksicht auf seine bekannten großen Geneverbrennereien in Schiedam nicht abhalten lassen, zur Unterdrückung des Uebels die Hand zu bieten; und als sich zeigte, daß in dem grenzenlosen Element die zwei Staaten allein des Schadens nicht Herr zu werden vermochten, weil sich die Unterthanen der anderen Uferstaaten ihrer Kontrolle entzogen, so vereinigten sich die beiden mit der deutschen, belgischen, französischen und dänischen Regierung, und am 16. November 1887 wurde im Haag ein internationaler Schutzvertrag zur Unterdrückung des Branntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See abgeschlossen. Der deutsche Reichstag genehmigte in seiner Sitzung vom 4. Februar 1889 diesen Vertrag.

Während schon die Staatsgewalten anfingen, auf diese Versorgung der Fischerflotten mit Trinkbranntwein zu achten, scheint dieselbe noch gewaltig zugenommen zu haben. Von den zehn oder mehr holländischen Schnapsbooten – man pflegt sie in der gemeinschaftlichen Nordseesprache Bumboats oder Coopers zu nennen – setzte ein Boot aus Maassluis im Jahre 1880 überhaupt 1649 Liter Spirituosen ab, in den ersten acht Monaten von 1881 allein aber 2247 Liter! Da der Verkauf auf hoher See dem holländischen Steuererheber als Absatz im Auslande gilt, so zahlt der Staat dem Seeschnapshändler die ausgelegte Accise darauf zurück, und es wird hiernach angenommen, daß der Seeverkauf im kleinen das gewinnbringendste aller solcher Geschäfte ist, 400 bis 600 Prozent ungefähr auf den Einkaufspreis im großen.

So etwas lockt, selbst wenn es in Wind und Wogen hinausgeht! Zwei, drei Tage lang, so erzählt der englische Admiral Gordon Douglas nach den Berichten des aufsichtführenden Kreuzers, liegt so ein Schnapsboot zwischen den Fischerbooten und trollt sich nicht eher weg, als bis es deren Bemannung das letzte Geldstück, Mengen von Fischen und auch noch manches werthvolle Geräth von Bord geholt und so lange von dem seinigen noch irgend welche Spirituosen zu verkaufen sind. Nicht allein grobe Vertrauensbrüche gegen die Reeder gehen hieraus ohne Unterlaß hervor, sondern in der erweckten Leidenschaft auch Gewaltthaten, Raub, Schmuggel, Mord und Todtschlag. Ein amtlicher Bericht wendet fünf Seiten an die Aufzählung von Unglücks- und Verbrechensfällen aus dem einzigen Jahre 1884, welche man dem Schnapsgenuß zuzuschreiben hatte. Zusammenstöße der Schiffe, Schlägereien herüber und hinüber, Fälle, daß ein Mann im Rausche über Bord stürzt und ertrinkt, nur weil die anderen ebenfalls betrunken sind, die ihn sonst leicht hätten retten können; alle solche Vorgänge mußten die Verantwortlichkeit der Staatsgewalten wachrufen, daß sie ihre volle Macht dagegen aufboten.

Es soll nun im ganzen allgemeinen Fischereigebiet der Nordsee bis zur Doggerbank (55° n. Br.) und darüber hinaus verboten sein, destillirte Getränke von fünf Prozent Alkohol oder mehr – also nicht etwa auch Bier schlechthin – an Leute von Fischerfahrzeugen zu verkaufen oder zu vertauschen, und ebenso wird diesen selbst solcher Kauf oder Tausch verboten. Boote, die mit Mundvorrath und ähnlichem auf der Nordsee Handel treiben wollen, bedürfen dazu fortan obrigkeitlicher Genehmigung und dürfen nicht mehr Spirituosen mit sich führen, als zu ihrem eigenen Verbrauch an Bord nöthig ist. Ein besonderes, gleichmäßiges Abzeichen wird für sie vereinbart.

Schon vor dieser Uebereinkunft hatte eine englische Missionsgesellschaft sich der Sache ernstlich angenommen. Sie schickte ein eigenes Schiff mit Männern und Frauen an Bord unter die Fischerflotten, welches ein Marketenderschiff ohne Schnaps vorstellte und außer der leiblichen Kräftigung auch durch Druck und Rede auf die Gemüther der der Versuchung ausgesetzten Seeleute einzuwirken suchte. Aber daß sie ohne die Gewalt des Staats nicht ans Ziel zu gelangen vermocht hätte, gestehen ihre Leiter selbst ein. Die Frage ist jetzt nur, ob die Befugnisse, welche der Haager Vertrag den aufsichtführenden Kreuzern beilegt, weit genug gehen. Immerhin ist er ein hoffnungsvoller Anfang und setzt dem geschilderten Unwesen auf freier See wenigstens Schranken. August Lammers.

„Es schläft nur!“ (Mit Illustration S. 149.) Die tröstenden Worte aus dem Munde des Engels, der das liebliche, mitten im sorglosen Spiele mit Blumen dahingeraffte Kind in seine schützenden Arme aufnimmt, dienten dem Künstler als Motiv für seine in Lebensgröße ausgeführte Kunstschöpfung, und unser Bildchen, nach einer Photographie des Werkes, zeigt uns, welche schönheitsvolle und innige Lösung er für seine Aufgabe gefunden hat. Das Kunstwerk ist eine Verkörperung des linden, heilenden Trostes, der den wogenden Schmerz mit sanfter Hand glättet und das Auge durch Thränen hoffend lächeln läßt. Als ein Mal der Erinnerung an seinen entschlafenen Liebling hat ein Berliner Großindustrieller dasselbe bestellt und als solches hat es in seinem Palmenhause unter hohen Blattgewächsen Aufstellung gefunden.

Die Vorführung dieser Schöpfung giebt uns erwünschte Gelegenheit, unsere Leser an andere mehr oder minder bekannte Arbeiten Professor Alexander Tondeurs, geboren 1829 in Berlin, Schüler Bläsers, zu erinnern. Die in verkleinerter Nachbildung vielfach verbreiteten Figuren, vor allem diejenigen, welche die lyrische Poesie und die Kunst personifizieren, sind längst geschätzte Lieblinge unserer Salons geworden. Hervorragende Anerkennung fanden auch seine Darstellungen der Wissenschaft und Industrie, die Marmorstatue Gottfried Müllers in der Säulenhalle des alten Museums in Berlin, sein York in der Ruhmeshalle, und lebensvolle Marmorbüsten Kaiser Wilhelms und Kaiser Friedrichs, die auf den besonderen Wunsch dieser Herrscher eine Reihe von Ausführungen durch Tondeurs Hand erlebten.

Viel genannt sind ferner des Künstlers Ergänzungen zum Gigantenfries von Pergamon, jenen mächtigen Skulpturen an dem pergamenischen Altarbau im Berliner Ausstellungspark, sowie die markigen Statuen Blüchers und Bülows am Denkmal Friedrich Wilhelms III. in Köln. Endlich ist eine große Reihe fein ausgeführter Porträtbüsten aus seiner Hand hervorgegangen.


Zum 9. und 22. März!

In unserem Verlage ist erschienen und durch beinahe alle Buchhandlungen zu beziehen:

Kaiser Wilhelm I.
Ein Gedenkbuch für das deutsche Volk.
Von Ernst Scherenberg.

Elegant in Leinwand gebunden (15 Bogen gr. Oktav) Preis 1 Mark.

Inhalt: I. Glückliche Kinderzeit (1797–1806). II. Frühe Leidensjahre (1806–1810). III. Die Tage der Vorbereitung und Erhebung (1810–1813). IV. Während der Befreiungskriege (1813–1815.) V. Mannesjahre des Prinzen Wilhelm (1815–1840). VI. Prinz von Preußen (1840–1858). VII. Prinzregent (1858–1860). VIII. König von Preußen (1861–1871). IX. Oberhaupt des Norddeutschen Bundes (1867–1870). X. Deutscher Bundesfeldherr (1870–1871). XI. Deutscher Kaiser (1871–1888). XII. Kaiser Wilhelms Tod (9. März 1888).

Das Traumbild unserer Väter von einem großen einigen deutschen Kaiserreiche ist durch Kaiser Wilhelm I. verwirklicht worden und erhebend ist es, sich in das Leben dessen zu versenken, der dieses Ziel zu erreichen berufen war. Von seiner Herzensgüte, seinem energischen, zielbewußten Streben, seiner bis zum letzten Athemzuge unermüdlichen Arbeit am Wohle des Vaterlandes, von seinem schlichten Wesen und seiner unentwegt geraden Gesinnung, von allen Tugenden, die einen Mann und Herrscher zieren können, erzählt die Geschichte seines Lebens, und gerade die Gedenktage des Monates März mögen wieder an die Ehrenpflicht gemahnen, diese lauterste Quelle patriotischer Erhebung allüberall zugänglich zu machen. Ein historisch treues, warm geschriebenes, klares Bild seines Lebens, wie es Ernst Scherenberg in dem Gedenkbuche „Kaiser Wilhelm I.“ bietet, sollte in keinem deutschen Hause fehlen!

Vorräthig in den meisten Buchhandlungen. Wo der Bezug auf Hindernisse stößt, wende man sich unter Beifügung des Betrags in Briefmarken direkt an die

Verlagshandlung von Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig.

Inhalt: Loren von Tollen. Roman von W. Heimburg (Fortsetzung). S. 149. – Vom Nordpol bis zum Aequator. Populäre Vorträge aus dem Nachlaß von Alfred Edmund Brehm. Lapplands Vogelberge. S. 154. – Siebzig Jahre im Dienst der Waffen und der Ehre. Von E. von Wald-Zedtwitz. S. 157. Mit Illustration S. 157. – In den Wolken. Eine Waldgeschichte von Heinrich Noé (Fortsetzung). S. 159. – Spinnunterricht. Illustration. S. 161. – Blätter und Blüthen: Moltkes Uebertritt aus dem dänischen in den preußischen Militärdienst. S. 163. – Der Schnapshandel auf der Nordsee. Von August Lammers. S. 164. Mit Illustration S. I53. – „Es schläft nur!“ S. 164. Mit Illustration S. 149.


Herausgegeben unter verantwortlicher Redaktion von Adolf Kröner. Verlag von Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig. Druck von A. Wiede in Leipzig.
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verschiedene: Die Gartenlaube (1889). Ernst Keil's Nachfolger, Leipzig 1889, Seite 164. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1889)_164.jpg&oldid=- (Version vom 15.9.2022)