Seite:Die Gartenlaube (1888) 292.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Verschiedene: Die Gartenlaube (1888)


die militärärztliche Untersuchung, der jeder Soldat sich unterziehen muß. Ein junger Mann, der ihr einigermaßen ähnlich sah, stellte sich für diese Untersuchung und Frau Hooker benutzte die erste sich darbietende Gelegenheit, um die Uniform des Rekruten anzulegen und an seiner Stelle den Krieg mitzumachen.

Die Chronik der deutschen Befreiungskriege berichtet von ähnlichen romantischen Heldenthaten kriegslustiger Mädchen und Frauen. Wer an der Glaubwürdigkeit dieser Ueberlieferungen zweifeln wollte, den wurde das auf nachgewiesene Thatsachen gestützte Pensionsgesuch der Frau Obrist Hooker gewiß bekehren.

†     

Der Kampf gegen das Trinkgeld. Seitdem der berühmte Rechtsgelehrte v. Jhering dem Trinkgeld den Krieg erklärt hat, ist der Kampf gegen dasselbe auf der ganzen Linie entbrannt, allerdings ohne nachweisbare sonderliche Erfolge. Obschon es in die Hotelrechnungen mit aufgenommen worden, führt es doch daneben seine selbständige Existenz fort. Und vor der Abreise aus dem Hotel muß jeder Gast, nach bezahlter Rechnung, sich ernstlich überlegen, welche freiwillige Spende er noch den Bediensteten des Hauses opfern will.

Das Streben, den einzelnen Ansprüchen gerecht zu werden, sowie der Wunsch, keinen unfreundlichen und verdrossenen Gesichtern auf der Treppe und am Hausthor zu begegnen, gerathen oft in Streit mit einander, der in der Regel auf Kosten des Portemonnaies zu einem versöhnlichen Ausgang führt.

Der Verfasser der kleinen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Studie „Reisende, Gastwirthe und Trinkgelder“ (Zürich, Cäsar Schmidt) gehört mit zu den eifrigsten Bekämpfern des Trinkgeldes; er hat einen Brief vom Professor v. Jhering erhalten, in welchem dieser erklärt, daß die Gastwirthe, welche das Trinkgeld abstellen würden, des größten Zulaufs sicher sein könnten, er selbst wurde gern höhere Preise zahlen, um der Widerwärtigkeit der richtigen Abmessung des Trinkgeldes im einzelnen Fall überhoben zu sein.

„Gegen das Trinkgeld an den Hausknecht habe ich meinerseits nie etwas einzuwenden gehabt und habe es gern gegeben, indem ich es den Umständen gemäß bemaß; aber das Trinkgeld an den Oberkellner, der, indem er den Betrag der Rechnung in Empfang nahm, für mich nichts gethan hatte, sondern nur für seinen Herrn, ebenso an die Unterkellner, die bei Tisch aufgewartet, das Stubenmädchen, das die Betten gemacht, den Portier, der an der Thür gestanden und für mich nicht das Geringste gethan hatte, ist mir stets als Doppelzahlung für eine Leistung erschienen, für die ich dem Wirth den Preis bereits in der Rechnung entrichtet hatte.“

Daß in vielen Restaurants und Kaffeehäusern die dienstbaren Geister sogar auf die Trinkgelder angewiesen sind, ist ein offenbarer Mißbrauch; es ist Pflicht der Wirthe, ihren Kellnern ausreichenden Lohn zu geben; eine Brandschatzung der Gäste ist unzulässig. und eine moralische Brandschatzung liegt dabei immer zu Grunde: denn es ist begreiflich, daß die Kellner und alle Bediensteten jeden Gast von Hause aus mit Bezug auf das erwartete Trinkgeld rubriciren; denn es ist ja der einzige Vortheil, den sie selbst von ihm haben – und wer hätte heutigen Tags nicht seinen Vortheil im Auge? Doch auch die Kellner sind auf etwas Unsicheres, auf die Generosität der Gäste, zu der diese gar nicht verpflichtet sind, angewiesen und auch insofern ist solche Ablohnungsweise unzulässig.

Dem Vernehmen nach ist es dem Berliner Verkehrsverein bereits gelungen, eine stattliche Anzahl von Hôtels zusammenzubringen, welche sich zur Abschaffung der Trinkgelder entschlossen haben. Es ist damit ja ein Anfang gemacht, aber eine so weitverbreitete und tiefgewurzelte Unsitte auszurotten, dazu bedarf es der Zeit und es bleiben auch Rückfälle nicht aus, wo schon andere Wege eingeschlagen wurden.






Schach-Aufgabe Nr. 6.
Von J. Hintzpeter in Siegen.

Weiß zieht an und seht mit dem dritten Zuge matt.

Auflösung der Schach-Aufgabe Nr. 5 auf S. 240:
Weiß:   Schwarz:
1. D b 5 – a 6 f 4 – f 3!
2. D a 6 – f 6 † a) L g 5 – f 6:
3. S e 8 – d 6 beliebig.
4. s resp. T setzt matt.

A) Sogleich 2. S d 6 scheitert an T f 8. Sehr stark ist auch 2. S f 6!, worauf nur der leicht überschaubare Zug L d 2! parirt. (Falls 3. S g 4 so L b 4:! ) Auf 2. T e 2, f:T, 3. D c 2: folgt L f 4!, und 2. D f 1!, f:T, 3. D e 1! wird durch e 4 – e 3 widerlegt (auch 2 . . . f 3 – f 2 hält Stich.) Falls 2 c 5 – c 6 so K e 3.

Varianten: a) 1 . . . . e 4 – e 3, 2. D. e 6 T:S, 3, T d 2 † etc. – b) 1. . . . T:S, 2. T d 2 †, K e 5, 3. T d 5 : † etc. Dies ist die Drohvariante. – c 1. . . . K e 5, 2. T: L † etc. – Falls 1. . . . K e 3 so L gl 1 † etc. und falls 1. . . . L e 7 so 2. L f 4 : etc.

Ein schönes, gut angelegtes Problem. Die Fülle der sich darbietenden Angriffschancen dürfte das Interesse der Löser längere Zeit fesseln.


Kleiner Briefkasten.
(Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt.)






J. A. Weiden. Sie haben Recht; die deutsche Industrie ist der englischen nichts schuldig geblieben. Das von uns erwähnte Kunststück, Korrespondenzkarten wohlfeiler zu verkaufen als die Post, hat jener Seifenfabrikant ebenfalls zu Stande gebracht, der von solchen mit seinen Personalien versehenen Korrespondenzkarten 120 Stück zu 5 Mark verkauft, während die Post dafür 6 Mark verlangen würde.

Uralte Abonnentin, Berlin. Wir danken für das eingesandte Gedicht: doch wir können davon keinen Gebrauch machen, weil wir mit der Kaiserlyrik zunächst abgeschlossen haben.

Musikalische Hausfrau in M. Es ist wahr, Noten sind im allgemeinen recht theuer und die Abwechslung in den Stücken, welche so belebend auf die Hausmusik wirkt, wird dadurch nicht wenig erschwert. Es giebt jedoch Zeitschriften, welche diesem Uebelstande abzuhelfen suchen: den „Musikalischen Hausfreund, Blätter für ausgewählte Salonmusik“ (C. A. Kochs Verlag, J. Sengbusch, in Leipzig), von welchem vierteljährlich sechs Hefte zu dem geringen Abonnementspreis von einer Mark ausgegeben werden, ferner die weit verbreitete „Neue Musikzeitung“, Verlag von C. Grüninger in Stuttgart (früher Tonger in Köln), welche vierteljährlich nur 80 Pfennig kostet.

Abonnent seit 1880. Photographien des Spitzerschen Bildes „Die Lehrerin kommt“, von dem eine Holzschnittnachbildung jüngst in der „Gartenlaube“ erschien, sind von dem Verlage der Photographischen Union in München zu beziehen.



In unserem Verlage ist soeben erschienen und durch beinahe alle Buchhandlungen zu beziehen:
Kaiser Wilhelm I.
Ein Gedenkbuch für das deutsche Volk.
Von Ernst Scherenberg.
Elegant in Leinwand gebunden (15 Bogen gr. Oktav) Preis 1 Mark.

Inhalt: I. Glückliche Kinderzeit (1797–1806). II. Frühe Leidensjahre (1806–1810). III. Die Tage der Vorbereitung und Erhebung (1810–1813). IV. Während der Befreiungskriege (1818–1815). V. Mannesjahre des Prinzen Wilhelm (1815–1840). VI. Prinz von Preußen (1840–1858). VII. Prinzregent (1858–1860). VIII. König von Preußen (1861–1871), IX. Oberhaupt des Norddeutschen Bundes (1867–1870). X. Deutscher Bundesfeldherr (1870–1871). XI. Deutscher Kaiser (1871–1888). XII. Kaiser Wilhelms Tod (9. März 1888).

Vorräthig in den meisten Buchhandlungen. Wo der Bezug auf Hindernisse stößt, wende man sich unter Beifügung des Betrags in Briefmarken direkt an die

Verlagshandlung von Ernst Keils Nachfolger in Leipzig.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Gartenlaube (1888). Leipzig: Ernst Keil, 1888, Seite 292. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1888)_292.jpg&oldid=- (Version vom 6.12.2022)