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verschiedene: Die Gartenlaube (1865)

Die Judengasse in Frankfurt am Main.

Sie konnten also zwar nicht Mitglieder des Rathes, der Gerichte und der politischen Corporationen sein und, weil letzteres der Fall war, auch am städtischen Kriegsdienste nicht Theil nehmen, sie durften aber Grundeigenthum erwerben, ihren Wohnsitz in der Stadt nach Belieben wählen und außer den Gewerben derjenigen Corporationen, die man Zünfte nannte, jedes Geschäft treiben.

Von dem Zwange, in einer bestimmten Straße zu wohnen, war damals keine Rede. Allerdings gab es schon in jener Zeit zu Frankfurt eine sogenannte Judengasse, welche zwischen der Hauptkirche der Stadt und der Mainbrücke lag; aber kein Jude war genöthigt in ihr zu wohnen, und sie enthielt ebensowohl christliche wie jüdische Häuser. Sogar einige der vornehmsten christlichen Familien hatten ebenso zu Frankfurt, wie zu Speier und Ulm, ihre Wohnhäuser in der Judengasse, und in den Jahren 1364–1375 wohnte sogar das Haupt der Stadtgemeinde, der sogenannte ältere Bürgermeister, daselbst. Natürlich hatten die meisten Juden ihre Wohnungen in der nach ihnen benannten Gasse, denn in dieser lag ihre Synagoge, ihr Badehaus und ihr

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verschiedene: Die Gartenlaube (1865). Ernst Keil, Leipzig 1865, Seite 565. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1865)_565.jpg&oldid=- (Version vom 24.7.2017)