Seite:Die Gartenlaube (1862) 049.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
verschiedene: Die Gartenlaube (1862)

No. 4.   1862.
Die Gartenlaube.


Illustrirtes Familienblatt. – Verantwortl. Redacteure F. Stolle u. A. Diezmann.

Wöchentlich 1½ bis 2 Bogen. 0Durch alle Buchhandlungen und Postämter vierteljährlich für 15 Ngr. zu beziehen.


Eine dunkle Geschichte.

Nach mündlicher Ueberlieferung.
Von J. E. Mand.


Die Adoption.

Es war zu Ende des siebzehnten Jahrhunderts, als Dänemarks König seine getreuen Unterthanen in den damals noch unzertrennlich vereinigten Herzogthümern Schleswig-Holstein mit seinem hohen Besuche beehrte und an der Grenze der Reichsgrafschaft Ranzau von dem stattlichen Geleite empfangen wurde, welches der regierende Graf, dem die hohe Auszeichnung zugedacht war, den königlichen Gast zu beherbergen, diesem entgegen gesandt hatte.

Sechs prächtige Rappen zogen die etwas schwerfällige, mit Wappen und goldenem Schnörkelwerk verzierte Staatskutsche auf den damals noch sehr holperigen, mitunter kaum fahrbaren Wegen dahin durch das reiche Gebiet der Grafschaft mit ihren saubern, wohlhabenden Ortschaften aus rothen Ziegelsteinen gebaut. Hügel, Saatfelder und Waldungen, hellglänzende Seen und weidende Heerden boten sich wechselnd dem Blick des hohen Reisenden, der allmählich in tiefes Sinnen verfiel.

„Wahrlich, ein schönes Besitzthum, dessen Revenüen fast fürstlich sein müssen,“ bemerkte der neben dem König sitzende Kammerherr von Guldberg, kein sonderlicher Freund der Ranzau’s: „Da ist es begreiflich, daß sich solch ein stolzer deutscher Reichsgraf wie ein kleiner Souverain geberdet!“ fügte er hinzu. Der König nickte schweigend und lehnte sich in die Wagenecke zurück.

Dänemarks Könige hatten lange genug einen schweren Stand mit den Anmaßungen des dortigen Adels gehabt, bis endlich durch Beihülfe der Bürgerschaft und der Geistlichkeit das 1665 erlassene sogenannte Königsgesetz ihnen die unbedingte Souverainetät verschaffte. Natürlich konnte dies nur auf Dänemark seine Anwendung finden, während die Herzogthümer ihre gemeinsame Verfassung seit 1460 ungeschmälert besaßen.

Dänemark hatte durch mehrfache ungünstige Kriege mit Schweden an Gebiet verloren; seine Finanzen und innere Verwaltung waren zerrüttet; der Besitz aber der reichen Herzogthümer war durch das seit 1660 geltende dänische Erbfolgerecht gefährdet, sobald dort die männliche Linie erlosch, denn die weibliche war in Schleswig-Holstein nicht erbberechtigt. – Sehr begreiflich erschien es daher, wenn der Wunsch, jene beiden deutschen Edelsteine der dänischen Krone dauernd einzuverleiben, mehr und mehr zu einem bestimmten Plane ward. Die langbewährte Treue und Anhänglichkeit an das Königshaus ließ dem Herrscher keine allzugroßen Schwierigkeiten bei den verschiedenen Volksclassen voraussetzen; dagegen machte ihm die sehr unabhängige Ritterschaft größere Bedenken. Indeß hatte ja der dänische, noch dazu sehr rebellische Adel sich dem Königsgesetz gebeugt, warum sollte es nicht auch gelingen, die loyalen Deutschen dazu zu bringen?

Solche und ähnliche Betrachtungen beschäftigten den hohen Reisenden. „Laßt sehen,“ sagte halblaut für sich der König, „ob diese Ranzau’s mit Güte zu gewinnen sind. Eine Gelegenheit dazu wird sich schon finden, mein’ ich.“

Umgeben von zahlreicher Dienerschaft in reichster Livree, sowie von den Beamten der Grafschaft, stand Graf Detlev entblößten Hauptes an dem Portal des Schlosses, um den König Christian V. zu empfangen und in die Prunkgemächer des Schlosses hinauf zu geleiten.

Eine lange Reihenfolge von Ahnenbildern, die bis in die Kindheit der Malerei zurückführten, schmückte die Wände des reichverzierten Empfangssaales, in welchem eine Stunde später der königliche Gast, in einem vergoldeten Lehnsessel ruhend, mit dem ehrerbietig vor ihm stehenden Hausherrn in ein lebhaftes Gespräch verwickelt schien. In des Königs Mienen sprach sich ein gewisser Unmuth aus, den er jedoch zu unterdrücken strebte, indem er leichthin zu dem Grafen sagte: „Nun, nun, mein lieber Graf, Wir wollen über Unsere Rechte und die der schleswig-holsteinischen Ritterschaft nicht streiten; es war ja nur eben eine müßige Frage, die ich aufstellte, und Ihr wißt ja, wie ganz Holstein, daß ich nie das wahre Wohl meiner getreuen deutschen Unterthanen aus den Augen lassen werde, auch ohne daß sich Kaiser und Reich hinein zu mischen haben, wie Ihr reichsunmittelbaren Herren so gern mögt! Wahrhaftig, ich fange an des Regierens müde zu werden und beneide Euch fast um Euer friedliches Leben in dieser schönen Grafschaft, in welcher Ihr als Souverain herrscht, ohne die Last, die von einer Königskrone unzertrennlich ist, zu empfinden.“

Der Graf versicherte, daß ihn seine Stellung mit großer Befriedigung erfülle.

„Doch,“ fuhr der König fort, während er die Bilder ringsum betrachtete, „ich habe ja Euren Stammhalter noch nicht gesehen, Graf Detlev! Ich hoffe, daß ein solcher vorhanden ist, um die Zahl dieser würdigen Ahnen fortzusetzen, wenn gleich in diesem Saal Euer Conterfey gerade den letzten Platz eingenommen hat.“

„Was den Stammhalter anbetrifft, Majestät, dafür ist gesorgt,“ entgegnete der Hausherr gut gelaunt, „und ist in diesem Saal kein Raum mehr für die neue Generation, ei nun, so widme ich ihr einen neuen und, bei Gott! ich glaube, auch das wird nicht der letzte für mein Geschlecht sein, das steht auf festen Füßen!“

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Die Gartenlaube (1862). Ernst Keil’s Nachfolger, Leipzig 1862, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1862)_049.jpg&oldid=- (Version vom 30.4.2020)