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560 auf einen Sonnabend, sondern in den Jahren 558 und 564. Da nur das erstere hier in Betracht kommen kann, gewinnen wir als Datum der Inschrift den 12. Januar 558[1]. Fiel dieser Tag in das 7. Jahr Athanagilds, so setzt das eine Epoche voraus, die hinter dem 12. Januar 551 lag. Aus beiden Inschriften gewinnen wir das sichere Resultat, dass Athanagilds Regierung nach einer Epoche berechnet wurde, die in der Zeit vom 13. Januar bis 13. December 551 lag.

Der scheinbare Widerspruch zwischen diesem Ergebnis und der Angabe Isidors, Hist. Goth. c. 46. 47, dass Athanagild erst nach Agilas Tode im Jahre 554 das Reich erhalten habe (c. 46: ‚Gothi autem Agilanem apud Emeritam fide sacramenti oblita interimunt et Athanagildo se tradunt‘; c. 47: ‚Aera DXCII … occiso Agilane Athanagildus regnum quod invaderat tenuit annis XIIII.)‘' verschwindet, wenn wir annehmen, dass Athanagild seine von Isidor als Usurpation (‚tyrannis‘) angesehene Erhebung im 3. Jahre Agilas, wie das von seinem Standpunkte aus natürlich war, als den rechtmässigen Anfang seiner Regierung betrachtete.

Ferner bezeugt die Inschrift Le Blant n. 616 B, dass Liuva I. jedenfalls schon vor dem 16. Juli 568 angefangen hat zu regieren: ‚… IuLIAS IND. PRIMA doMN. LIV- BANI REGiS‘. Die I. Indiction weist auf das Jahr 568; das nicht völlig erhaltene Tagesdatum muss vor dem 16. Juli gelegen haben, da mit diesem Tage die Datierung nach Kal. Aug. begann.

Durch die Inschrift Le Blant n. 611 wird endlich die Epoche Leovigilds, wenn auch nur auf ein Jahr genau begrenzt: ‚SVB DIE KAL. AGVSTAS INDICTIONE XV ANNO XIII1 REGNO DOMINI NOSTRI LEOVIGILDI REGIS‘. Die Indiction weist auf das Jahr 582. Gehörte der 1. August 582 zum 14. Jahre, so gehörte der 1. August 569 dem ersten Jahre des Königs an. Das erste Jahr muss also in der Zeit vom 2. August 568 bis 1. August 569 begonnen haben.

Versuchen wir nun zunächst die Regierungszeiten Theudis und seines Nachfolgers Theudisclus festzustellen.

Ueber Theudis Regierungsdauer sind die Angaben des Katalogs schwankend. A hat a. XVII, m.VI, d. XIII;

die Mehrzahl der anderen Hss. bietet a. XVI, m. VI,

  1. Der Fehler bezüglich der Jahresberechnung ist daraus zu erklären, dass die wichtige Wochentagsangabe übersehen und das 7. Jahr nach dem herkömmlich angenommenen Regierungsanfang berechnet wurde.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Chronologie der Westgothenkönige des Reiches von Toledo. Hahnsche Buchhandlung, Hannover und Leipzig 1902, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Chronologie_der_Westgothenk%C3%B6nige_des_Reiches_von_Toledo.pdf/9&oldid=- (Version vom 31.7.2018)