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Inscriptiones Hispaniae christianae ed. Aemilius Hübner. Berolini 1871, 4°, dazu: Supplementum, Berolini 1900. Die Nummern von 294 aufwärts gehören dem Supplementum an.

Inscriptions chrétiennes de la Gaule … par Edmond Le Blant II, Paris 1863, 4°.

Die Inschriften beider Sammlungen führe ich nur mit dem Namen des Herausgebers und der Nummer des Stückes an.

Concilien wie Inschriften berechnen die Königsjahre wirklich vom Tage des Regierungsantritts, nicht vom Anfang des Kalenderjahres an[1].

Die Eintheilung folgender Untersuchung in 3 Abschnitte ist durch die Beschaffenheit des Quellenmaterials bedingt. Es gestattete, die Epochen Reccareds I. und Tulgas festzulegen, von denen aus die Regierungszeiten der übrigen Könige zu berechnen waren.

I.
Von Theudi bis Reccared I.

Anfangs- und Endpunkt dieser ersten Periode sind annähernd festzustellen, ersterer mit einem Spielraum von etwa 2½ Monaten, letzterer mit einem Spielraum von nur 26 Tagen.

Theudis Regierungsanfang wird festgelegt durch das Datum des Concilium Valletanum und eine Inschrift bei Le Blant n. 616.

Das Conc. Vallet. trägt das Datum[2]: ‚era DLXXXIIII. II. Non. Dec. a. regni Theoderici (1. Theudi) XV‘, welches

dem 4. December 546 entspricht. Fiel dieser Tag in das

  1. Vgl. auch Mommsen, Das römisch-germanische Herrscherjahr, N. A. XVI, S. 62.
  2. Wegen der Zeit dieses Concils von Valencia und des weiter unten erwähnten Concils von Lerida ist zu bemerken, dass beide jedenfalls unter Theudi im Jahre 546, nicht aber unter Theoderich dem Grossen 524 gehalten sind. Wenn Dahn, Könige VI², 423 meint, dass für die Ansetzung dieser Synoden und der von Arles unter Theoderich d. Gr. überwiegende Gründe sprächen, so kann ich das bezüglich der beiden erstgenannten Synoden durchaus nicht zugeben. Freilich nennen nach den Ausgaben beim Conc. Vallet. sämmtliche Hss., beim Conc. Ilerd, die Mehrzahl derselben den König Theodericus oder Theudericus; aber beim Conc. Herd, haben doch, was Dahn übersieht, zwei Hss. das Richtige: ‚a. XV. Theudi regis‘. Entscheidend für Theudi ist, dass die gesammte Ueberlieferung für beide Concilien ‚era DLXXXIIII‘ (DLXXXVII in 3 Hss. ist leicht erklärlicher Schreib- oder Lesefehler) also das Jahr 546 bezeugt. Dem gegenüber müssen wir die Lesarten Theuderici oder Theoderici daraus erklären, dass die späteren Schreiber der Hss. den ihnen geläufigeren, volleren Namen an die Stelle des ihnen vielleicht als Abkürzung erscheinenden Theudi setzten.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Chronologie der Westgothenkönige des Reiches von Toledo. Hahnsche Buchhandlung, Hannover und Leipzig 1902, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Chronologie_der_Westgothenk%C3%B6nige_des_Reiches_von_Toledo.pdf/6&oldid=- (Version vom 31.7.2018)