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15. November 700 zum Könige salben liess. Der sog. Isidoras Pacensis giebt dagegen an Chron. min. II, p. 350: ‚in era DCCXXXVI a. imperii Leonis primo … Egica in consortio regni Wittizanem filium sibi heredem faciens Gothorum regnum retemtant‘.

Die Chronologie der Quelle ist verwirrt. Mit dem 1. Jahre Leos II. (695) fällt die angegebene Aera nicht zusammen. Ist diese richtig, so hat Egica schon 698 seinen Sohn zum Mitregenten erhoben. Vielleicht geschah das, ohne dass Wittiza zum Könige gesalbt wurde. Dass dies erst im Jahre 700 geschah, dafür spricht vielleicht auch, dass dieselbe Quelle zu diesem Jahre (‚era DCCXXXVIII‘, wieder mit falschem Kaiserjahr) berichtet: ‚Wittiza decrepita iam patre pariter regnant‘. ‚Regnare‘ kann hier in der Bedeutung ‚König sein‘ gebraucht sein. Nach den wiederholten Angaben dieser Quelle (a. a. O. p. 350. 351) hätte Wittiza 15 Jahre regiert. In einer der beiden von Mommsen, Chron. min. III, p. 496 gedruckten Fortsetzungen des Katalogs werden ihm 12 Regierungsjahre beigelegt, in einer anderen ihm und seinem Vater zusammen 23. Folgen wir der letzteren Angabe, so ist Wittizas Ende gegen Ende des Jahres 710 zu setzen. Damit würden die a. XII der anderen Fortsetzung stimmen, wenn Wittiza bereits 698 erhoben wurde. Die Angaben des sog. Isidoras Pacensis aber lassen sich vielleicht aus einem Lesefehler ‚xu‘ statt ‚xII‘ erklären. Eine Entscheidung wage ich nicht zu treffen. Die genaueren Nachrichten hören auf und gleichzeitig das Interesse des Rechtshistorikers an der westgothischen Chronologie.

Nachtrag.

Bei den Ausführungen auf S. 419 und 421 f. bin ich von der Annahme ausgegangen, dass die Chronisten Johann von Biclaro und Isidor, obschon sie in den Angaben am Anfang der einzelnen Capitel die Regierungsjahre der Herrscher nicht als Effectivjahre, sondern als Kalenderjahre berechnen, dennoch bei Zeitangaben im Context Effectivjahre meinen könnten. Einmal findet sich in der That eine Angabe bei Isidor, die kaum anders als auf solche Jahre zu deuten ist, c. 60, wo er die Regierungszeit Sisebuts

auf 8 Jahre und 6 Monate angiebt[1]. In allen anderen

  1. Eine Redaction P giebt entsprechende aus Jahren und Monaten gemischte Summen auch c. 41 für Theudi und c. 44 für Theudisclus an.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Chronologie der Westgothenkönige des Reiches von Toledo. Hahnsche Buchhandlung, Hannover und Leipzig 1902, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Chronologie_der_Westgothenk%C3%B6nige_des_Reiches_von_Toledo.pdf/33&oldid=- (Version vom 18.8.2016)