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Suscepit autem succedente die II. feria gloriosus dominus noster Ervigius regni sceptra, quod fuit Id. Oct. luna XVI[1], era DCCXVIII, dilata unctionis sollemnitate usque in superveniente die dominico, quod fuit XII. Kal. Nov., luna XXII, era qua supra.

Ervig scheint seiner Salbung eine besondere Bedeutung beigelegt zu haben, denn er scheint als Epoche den Tag der Salbung, nicht den des Regierungsantritts angesehen zu haben. Dafür spricht die Bestimmung des Publicationsedictes des von ihm revidierten Gesetzbuches, Lex Visigoth. Ervigiana II, 1, 1, durch welche angeordnet wird, dass das Gesetzbuch in der neuen Gestalt in Geltung treten solle mit dem 2. Jahre des Königs und zwar vom 21. October ab: ‚ab anno secundo regni nostri a duodecimo Kalendis Novembribus … valorem obtineat‘. Es ist der erste Jahrestag der Salbung, der 21. October 681, welcher hier als Anfang des 2. Regierungsjahres zu gelten scheint. Nach der Salbung Ervigs rechnet auch die ausführlichere Fortsetzung des Katalogs dessen Regierungszeit: ‚gloriosus Ervigius rex regnavit a. VII, d. XXV‘. Das stimmt nur, wenn wir als Epochetag den 21. October 680 nehmen und der Lesart der Hs. des Morales folgend (‚XVII. Kal. Dec.‘ statt ‚Sept.‘) annehmen, dass Ervigs Abdankung am 15. Nov. 687 erfolgte.

679 J. 9 M. 21 T. (= 680 Oct. 21).
+ 7 „ 0 „ 25 „

686 J. 10 M. 15 T. = 687 Nov. 15.

  1. Diese sowie die vorhergehende und ebenso die folgende Mondalterangabe sind je um eine Einheit zu hoch, so dass sämmtliche Mondalterangaben des Jahres 680 in unserer Quelle in gleicher Weise falsch berechnet sind, während die früheren richtig sind. M. Tangl theilt mir freundlichst folgende Vermuthung über den Ursprung der Fehler mit: 680 hat num. aur. XVI, diesem entspricht Neumond (luna I) am 1. Oct. Monatstage und Mondalter müssten daher bis zum 29. gleichen Schritt halten. Vielleicht lässt sich der Fehler so erklären, dass die Bestimmung des Mondalters mit Hülfe der Lunar- und Novilunarbuchstaben vorgenommen und dabei das Eintreten der Mondschaltung bei ‚num. aur. XVI‘ am 2. August und die dadurch nothwendige Ersetzung des einen Novilunarbuchstaben R. durch S. übersehen wurde. Novilunarbuchstaben für n. a. XVI sind H und R. Letzterer trat dadurch nach dem 2. August ausser Kraft, dass infolge der Einschaltung zwei 30tägige Mondmonate einander folgten, der erste von R. (2. Aug.) – G (31. Aug.), der zweite von H (1. Sept.) – R. (30. Sept.), worauf mit S. 1. October wieder ein Neumond einsetzte. Wurde dies, wie gesagt, übersehen und R. als der eine Neumondbuchstabe für das ganze Jahr angenommen, so kam man auf luna I am 30. September R. und gelangte von hier weiterzählend für den ganzen October zu Mondaltern, die um eine Einheit zu hoch waren.
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Karl Zeumer: Die Chronologie der Westgothenkönige des Reiches von Toledo. Hahnsche Buchhandlung, Hannover und Leipzig 1902, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Chronologie_der_Westgothenk%C3%B6nige_des_Reiches_von_Toledo.pdf/29&oldid=- (Version vom 18.8.2016)