Seite:Die Bereitung warmer und kalter Bowlen.pdf/102

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

½ l alten Rheinwein, ½ l Maraschino und ½ Flasche Champagner dazu, rührt Alles mit dem Punschlöffel untereinander und serviert es kalt.

Römischer Eispunsch.

– Man reibt auf 1 kg Zucker die Schale von 4 Citronen und 1 Apfelsine ab, drückt dann von 6 Citronen und der abgeriebenen Apfelsine den Saft durch ein Sieb dazu, mischt 1½ l kochendes Wasser, worin man 8 g Zimt und ½ Schote Vanille ausziehen ließ, darunter und setzt die mit dieser Mischung versehene Terrine einige Stunden lang auf klein geschlagenes Eis. Kurz vor dem Trinken setzt man noch ¼ Flasche feinen Arrak und 2 Flaschen Champagner zu, die gut untergemischt werden.

Schwedischer Punsch.

– 2 Flaschen Wasser werden mit 750 g weißem Zucker und 750 g gestoßenem weißen Kandis gekocht, vom Feuer genommen und 2 Flaschen Arrak und 1 Flasche Champagner, sowie der Saft 1 Citrone hinzugefügt, und sobald er erkaltet ist, wird er auf Flaschen gefüllt und kalt serviert.




II. Vorschriften zu punschähnlichen kalten Getränken.

Bischof.

– Man bereitet denselben, indem man zu rotem Wein soviel Bischofessenz (siehe diesen oben im I. Abschn. d. Schr. erörterten Artikel) und Zucker zufügt, als zur Hervorbringung des diesem Getränk eigentümlichen Geschmack nötig ist.

Bischof auf andere Art.

– Man schält 1 Pomeranze sauber ab, daß nichts Weißes an der Schale bleibt, sondert dann das Weiße auch von der Frucht und bringt diese zerdrückt nebst der äußern feinen Schale in eine Terrine, worin man sie mit 1½ l Rotwein übergießt, 250 g Zucker zufügt und das Ganze wohl verdeckt 24 Stunden stehen läßt. Dann seiht man unter Auspressung durch.

Empfohlene Zitierweise:
Anselm Josti [Hrsg.]: Die Bereitung warmer und kalter Bowlen. Voigt, Weimar 1885, Seite 90. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Bereitung_warmer_und_kalter_Bowlen.pdf/102&oldid=- (Version vom 14.9.2022)