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aber dieser Mann kurz nach seiner Ankunft in Ybicaba in Gegenwart des Herrn Unterdirektors H. Schmid von seinen Reiseerlebnissen erzählte und auch dieses Vorschusses erwähnte, wurde ihm derselbe in Ybicaba sogleich zu seiner verzinslichen Schuld hinzugefügt. Bei der Untersuchung hat man dann freilich gesagt, man hätte die fragliche Summe der Gesellschaft ausbezahlt. Mag sein; aber so viel ich erfahren konnte, war dieser nach Verlauf von mehr denn 12 Monaten von dieser Uebernahme noch keine Anzeige gemacht worden, und jedenfalls würde ihr der nicht verlangte, vom Kolonisten aber bezahlte Zins nie behändigt worden sein.

Zweites Beispiel: Einem Manne, der schon in der Schweiz mit dem hiesigen Agenten einen Kontrakt als Töpfer schloß, aber nebst Familie von Hamburg an auf Vorschuß der Gesellschaft Vergueiro reisen mußte, rechnete man den schuldigen Franken (das Reisegeld war in Piastern festgesetzt, aber zugleich auch in den dem Töpfer bekanntern schweizerischen Münzfuß reduzirt) ziemlich höher an, als denjenigen, der ihm als Gehalt versprochen wurde. Sollte jedoch diese Rechnungsweise sich noch irgendwie rechtfertigen lassen, so ist doch das nicht entschuldbar, daß man diesem Manne so viel von seinem fixen Jahresgehalte abgezogen hat, als es auf die Sonn- und Feiertage trifft, d. h. völlig einen Sechstel des ganzen Gehaltes. Die Verwaltung hat zwar einem andern Arbeiter, dem ein gleiches Unrecht zugefügt wurde, dasselbe wieder gut gemacht. Allein dies geschah ganz kurz vor der Untersuchung, vor welcher man gerne alles Unrecht gut gemacht hätte. Ich zweifle aber, daß dieser andere Arbeiter zu seinem Rechte gelangt wäre, wenn die Furcht vor der Untersuchung nicht solchen Einfluß ausgeübt hätte. Als dem Töpfer vom Direktoriat, das nach einer Aeußerung des Verwalters „keinen Federzug ohne dessen Wissen und Willen machen konnte“, der fragliche Abzug gemacht wurde, erhob sich gegen denselben eine kräftige Protestation, aber umsonst; denn damals wußte man von der Untersuchung, so viel mir bekannt, noch Nichts.