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berichtet haben soll, mit einer Mauer, sondern mit einem dort gewöhnlichen hölzernen Zaune umgeben ist. Es findet auch meistens ein anständiges Geleite des auf einer Bahre hinausgetragenen, im Sarge liegenden Leichnams statt, und fast immer wird von einem Kolonisten ein Leichengebet gelesen, oft auch vom Chor ein Begräbnislied gesungen.

Auf den meisten andern Kolonieen müssen die Kranken entweder ohne Arzt bleiben oder denjenigen der nächsten Stadt benützen, der aber in keiner nähern Verbindung mit der betreffenden Kolonie steht. Ist diese noch ganz neu, so müssen die Kranken meistens sogar derjenigen Krankenspeisen, welche in Ybicaba noch zu haben sind, entbehren und oft rath- und hilflos verschmachten.

Auf den meisten dieser Kolonieen werden die Verstorbenen gewöhnlich ohne weiteres Geleit von ein paar Freunden oder von den nächsten Anverwandten ohne Bahre, zuweilen auch ohne Sarg nach einem Walde getragen und dort beerdigt, ausgenommen diejenigen Katholiken, die nach dem Wunsch der Ihrigen nach dem Kirchhofe der nächsten Stadt getragen und dort begraben werden, soferne dieses angeht. Es gibt nämlich solche Herren, die zuweilen die zu einem Sarge nöthigen Bretter oder das zur Bestreitung der nöthigsten Begräbnißspesen erforderliche Geld verweigern, auch Nichts thun, die Leiden eines Kranken zu erleichtern; dagegen gibt es auch andere Herren, die für Kranke und für Anverwandte von Verstorbenen mehr Gefühl zeigen.

Nach so Manchem folge endlich die große Rechnung, die in Ybicaba jährlich am Ende des Juli gehalten wird. Diejenige vom Jahr 1856 diene uns zum Muster.

Ungefähr um die Mitte des Juli oder noch etwas früher wurden allen Kolonisten die Rechnungsbüchlein, ihre einzigen Wehrmittel im Rechnungswesen, durch den Unterdirektor abgefordert, und Herr Direktor Jonas begann die Rechnung jedes einzelnen Kolonisten ohne dessen Beisein, allein, zu machen und sowohl in seinem Hauptbuche, als auch in den Rechnungsbüchlein der Kolonisten abzuschließen. Das war