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große Familie muß also, wenn sie für ihren ganzen Bedarf hinreichend pflanzen können soll, gar viel Pflanzland haben, mehr, als vielen Kolonisten in Ybicaba zu Theil wurde. Andere Familien dagegen sind bei der völligen Willkür und Regellosigkeit, womit das Pflanzland von jeher vertheilt wurde, in den Besitz einer viel größeren Strecke desselben gekommen. Zu diesen gehören hauptsächlich die ältesten Kolonistenfamilien, von denen man es früher, als der Wald noch dicht an die Kolonie stieß, gerne sah, wenn sie eine recht große Strecke in Beschlag nahmen und urbarisirten. Doch auch diese können jetzt bei weitem nicht mehr so viel pflanzen, wie in der frühern Zeit, welche sie im Vergleich zur jetzigen die goldene nennen. Noch muß ich beifügen, daß ich bei Hause auch noch einen Theil von dem großen viereckigen Platze in der Mitte der Kolonie inne hatte und diesen, wie die übrigen Theilhaber, hauptsächlich mit Mandiocca, Bataten und Margaridli bepflanzte. Es ist dieses aber ein sogenannter öffentlicher Platz, der uns zu jeder Zeit eben so gut hätte entzogen werden können, wie er uns bewilligt wurde.

Auf den meisten andern Kolonieen soll es in Bezug aufs Pflanzland bedeutend besser, auf etwelchen andern aber auch noch viel schlimmer aussehen, als auf Ybicaba; auch soll es wenigstens an mehrern Orten gestattet sein, dieses oder jenes übrige Produkt zu verkaufen, ohne die Hälfte des Erlöses an den Eigenthümer der Kolonie auszahlen zu müssen. In Ybicaba hat es Fälle gegeben, daß der Herr die Hälfte des Erlöses für sich einkassirte, wenn z. B. ein Kolonist ihm selbst ein Quantum Reis zu kaufen gab, dagegen andere Artikel fassen oder kaufen mußte, oder wenn ein anderer ein von ihm großgezogenes Schwein verkaufte und auch genöthigt war, diesen oder jenen Artikel zu fassen. Bei der Beurtheilung solcher Fälle und bei der Beantwortung der Frage, ob die Kolonisten so viel Land haben, als ihnen kontraktgemäß gebührt, kommt es darauf an, wie Art. 4, litt. 4 und Art. 7 des Kontrakts zu verstehen und mit einander