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(mindestens) 4 Jahre lang freie Wohnung zusicherte. Im ersten Jahre protestirten die betreffenden Kolonisten gegen diesen Hauszins, und dies hatte zur Folge, daß er ihnen geschenkt (!) wurde. Für die folgenden Jahre schrieb man ihnen aber wieder einen solchen Hauszins an, und da Derjenige von ihnen, der sich im ersten Jahre bei ihrer Protestation an ihre Spitze stellte, unterdessen bevorzugt wurde, Würden und Aemter erhielt, deßhalb um die Andern sich Nichts mehr bekümmerte, sondern sich still und ruhig verhielt,[1] blieben ihnen diese spätern Hauszinse bis zu der durch Herrn Dr. Heußer vorgenommenen Untersuchung richtig in ihren Rechnungsbüchlein stehen. Einer solchen Handlungsweise entspricht auch das, daß nicht allen von denen, welche ihre Häuser selbst eingerohrt und geschmiert haben, die dafür versprochenen 18 Milreis zu gut geschrieben wurden. Noch muß bemerkt werden, daß es auch nur halbe Wohnungen gibt, für welche auch nur der halbe Hauszins bezahlt werden muß. Es ist dieses der Fall auf der alten Kolonie und bei den hauptsächlich für die portugiesischen Kolonisten bestimmten, in der Nähe der Fazenda stehenden Häusern. Aehnlich wie in Ybicaba soll es in Betreff der Wohnungen auf den meisten andern Kolonieen aussehen, ausgenommen auf der Kolonie St. Anton, wo 4 Familien in einer einzigen Wohnung, die nicht halb so groß ist, als wie eine auf Ybicaba, beisammen sein müssen.

Außer den Wohnungen hat der Kolonist, wenn er leben soll, auch Lebensmittel nöthig. Am Tage unserer Ankunft in Ybicaba, den 8. Juli 1855, wurden uns zwar von unserm Herrn oder von der Direktion keine ausgetheilt; Herr Direktor ließ aber die Hoffnung durchblicken, die älteren Kolonisten werden unsern großen Hunger stillen, und dieses geschah denn auch sehr willfährig. Am folgenden Tage durften wir zu Herrn Direktor gehen, und dieser sorgte dann dafür,


  1. Es ist dieses der Unterdirektor H. Schmid, der Schreiber eines gegen mich gerichteten, im Kolonisten Jahrgang 1857, Nr. 16 und vielleicht noch in andern Blättern erschienenen Briefes.