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„Art. 17. Joseph Meier aus der Schweiz kam am 26. Nov. 1856 mit einem Kontrakte hieher, der viel günstigere Bedingungen enthielt, als die andern Kontrakte. Hier wollte man ihn nöthigen, auf seinen Kontrakt, den er mit den Herren Steinmann und Drevet in Antwerpen geschlossen hatte, zu verzichten und den hiesigen gewöhnlichen Kontrakt zu unterzeichnen, oder aber an einen Ort zu gehen, wo keine Kolonisten sind, der ferne von andern Ortschaften ist, wo er in Krankheitsfällen keinen Nachbar um Rath und Beistand hätte rufen, Niemand hätte fragen können, wann und wie diese oder jene Frucht gepflanzt und behandelt werden müsse, wo er auch nie und nimmer in den Fall gekommen wäre, seine Kinder nur einigermaßen unterrichten lassen zu können. Da er auf diese beiden Zumuthungen nicht eintreten konnte, wollte man ihn nicht als hiesigen Kolonisten anerkennen, und so ist er bald 2½ Monate hier, ohne Wohnung, ohne Pflanzland und ohne Kaffeepflanzung erhalten zu haben, und ohne noch voraussehen zu können, wann dieser sein Zustand enden werde. Hilfe thäte hier sehr Noth. Hier zeigt sich, daß die Gesellschaft Vergueiro von der Heilighaltung eines in ihrem Namen geschlossenen Kontraktes wenig weiß.“

„Art. 18. Aus zwei Nachtragsartikeln unsers Kontrakts, von denen der eine den Kolonisten verpflichtet, seine Schuld an die Gemeinde in 5 Jahren abzutragen, und der andere die Pflicht der Gesellschaft Vergueiro enthält, diese Rückzahlung mit der Hälfte vom Kaffeeverdienst des Kolonisten zu bewerkstelligen, darf geschlossen werden, der Kolonist könne in höchstens 5 Jahren schuldenfrei werden. Eine Stelle eines in dem Büchlein: „„Die Auswanderung als öffentliche Wohlthat, Lichtensteig, gedruckt bei J. M. Wälle. 1854““ geschriebenen Briefes lautet also: „„Im Allgemeinen genommen kann der Ansiedler mit Familie, welcher alle erwähnten Vorschüsse (Ueberfahrtsgeld, Vorschuß von Lebensmitteln etc.) erhalten hat, binnen drei Jahren mit Bequemlichkeit schuldenfrei sein.““ – Auf solche Weise macht man die Leute glauben, daß sie hier in glückliche Umstände gerathen und der Schuldenlast