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gehen, von ihm unsere meist schrecklichen Schulden vernehmen und die von uns ungeprüften Rechnungen im Hauptbuche unterschreiben müssen, wobei man denn auch, wie letztes Jahr inne werden kann, daß man eine viel kleinere Bezahlung des Kaffees erhält, als versprochen wurde. Von einer Verkaufsprovision, welche die Gesellschaft Vergueiro nimmt, steht in unserm Kontrakt nichts; dort heißt es einfach in Art. 6: Nach geschehenem Verkauf durch die Gesellschaft Vergueiro gehört ihr die eine Hälfte des reinen Ertrages, und die andere Hälfte den Kolonisten. – Wie wir fest überzeugt sind, bringt Herr Vergueiro auch einen zu großen Kaffeetransport in Abrechnung. So kam es, daß am 31. Juli 1856 der im Jahr 1855 gepflückte Kaffee nur mit 467 Reis per Alqueiro bezahlt wurde, anstatt daß uns, wie wir glauben dürfen, ungefähr 1 Milreis gebührt hätte.“

„Art. 10. Wir können es zwar nicht beweisen, sind aber fest überzeugt, daß die nicht geeichten Maaße, womit unser Kaffee gemessen wird, zu groß sind; wenigstens mußte in der letzten Kaffeepflückzeit von einem solchen Maaße, nachdem es schon lange Zeit gebraucht worden, abgeschnitten werden, um es nur den andern Maaßen, die wahrscheinlich auch zu groß sind, gleich zu machen. Die Waage, womit uns die Fazenda bisher den Speck, Zucker und Kaffee zuwog, ist einer Federwaage, oder wie wir fast glauben, eine alte, zu leichte englische Schiffswaage.“

„Art. 11. Die Gesellschaft Vergueiro hat sich im Kontrakt verpflichtet, jedem Familienvater diejenige Zahl Kaffeebäume zu übertragen, welche er bebauen, pflegen und pflücken kann. Kaffeebäume verpflichtet sich die Gesellschaft anzuweisen, und nicht solche Pflanzungen, in denen stückweise kaum der zwanzigste Theil der Bäume, dagegen eine Unmasse von kleinen und großen Steinen, in welchen auch oft ganz kleine, noch fast nicht tragbare Bäume sich befinden. Und solcher Kaffee ist im Jahr 1855 an neue Kolonisten ziemlich viel ausgetheilt worden. Einer dieser Kolonisten hat in dem letzten sehr guten Kaffeejahr aus einem Stück, das