Thomas Davatz: Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrücker | |
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oder andern Produkten (siehe § 6 und 7) einzubehalten und für Rechnung besagter Gemeinde, gleich nach geschehenem Verkaufe an Herrn mit dem Auftrage auszubezahlen, die betreffende Summe an die Gemeinde gelangen zu lassen, zu welchem Zwecke dem erwähnten Herrn die nöthige Vollmacht auf offiziellem Wege, abseiten der erwähnten Gemeinde ertheilt werden soll.“
„4. Die unterzeichneten Auswanderer erklären, daß sie die in den vorhergehenden §§ auseinandergesetzten Bedingungen annehmen und für die Summe von Frs. Cts. sage mit Worten Franken für Personen behaftet bleiben.“
(Hier folgen die Unterschriften der Kolonisten, des Gemeinderathes, des Beauftragten in Hamburg, des brasilianischen und des schweizerischen Konsulates. Die Unterzeichnung des Beauftragten in Hamburg lautet wörtlich also: „Im Namen und Auftrag der Herren Vergueiro und Comp. in Santos unterzeichne und hafte ich vorläufig für die Ausführung des vorliegenden Kontraktes
- Hamburg, den
„Instruktion für Hrn. Lehrer Thomas Davatz bei seiner Uebersiedlung nach St. Paulo in Brasilien, behufs Berichterstattung über die dortigen Zustände.“
„Herr Lehrer Thomas Davatz von Fanas im schweizerischen Kanton Graubünden erhält hiemit von den unterzeichneten Gemeindevorständen Auftrag bei seiner Uebersiedlung nach Brasilien über folgende Fragen möglichst genauen, umfassenden und gewissenhaften Bericht zu erstatten und denselben auf geeignetem Wege hieher gelangen zu lassen. Bei dieser Berichterstattung wird Herr Davatz lediglich und ausschließlich
Thomas Davatz: Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrücker. Leonh. Hitz, Chur 1858, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Behandlung_der_Kolonisten_in_der_Provinz_St._Paulo_in_Brasilien_und_deren_Erhebung_gegen_ihre_Bedrucker.pdf/227&oldid=- (Version vom 12.12.2020)