Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/212

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ist, daß die Gesetze des künftigen Heimathlandes der Kolonisten zu Gunsten eines derartigen Unternehmens entweder jetzt schon eingerichtet sein, oder sogleich eingerichtet werden müssen.

Da aber auch bei der größtmöglichen, sehr nothwendigen Eile eine ziemlich lange Zeit verstreicht, bevor die Kolonisten in ihre neue Heimath geführt werden können, und da zu befürchten steht, daß sie sich von Seite der Herren in Brasilien unterdessen noch gar viele Ungerechtigkeiten und Bedrückungen gefallen lassen müßten, wenn nicht zweckdienliche Vorbeugungsmittel angewandt würden: so richte ich das fernere dringende Gesuch an die Tit. Regierungen, daß Hochdieselben sogleich einen oder wegen dem weiten Auseinanderliegen der Kolonieen zwei tüchtige, energische Männer mit allen erforderlichen Aufträgen und Vollmachten nach den Kolonieen senden, welche Männer die Rechte der Kolonisten kräftig zu wahren, sie zum ruhigen Ausharren zu ermahnen und mit der Hoffnung auf baldige, gründliche Verbesserung ihrer Lage zu trösten hätten.

Der Sinn meiner im Namen der Kolonisten an die betheiligten Völker und Nationen gerichteten Petition geht dahin, daß Dieselben, nachdem ihre Tit. Regierungen den Kolonisten eine gute Heimath gesucht und durch einen eventuellen Kontrakt gesichert haben werden, nachdem so die Gewißheit wird gegeben worden sein, daß den Kolonisten zu reichende Spenden ihnen zu gute kommen, daß ihnen geholfen werden kann, – das Möglichste zur Freimachung ihrer unglücklichen Brüder, zur Tilgung der europäischen Schulden der Kolonisten (in Betreff der übrigen Schulden kann sich Brasilien als bezahlt ansehen) u. s. w. beitragen wollen. So groß diese Bitte auch ist, so hoffe ich doch, die Theilnahme an der Lage der armen Kolonisten sei in dem Grade wach geworden, daß meine Bitte nicht als eine zu große auf die Seite geschoben werde, daß vielmehr eine Kollekte oder eine Subskription in Verbindung mit theilweisem Nachlasse von Seite der frühern Heimathgemeinden der Kolonisten und vielleicht auch in Verbindung mit etwelchen Staatsbeiträgen etwas Erkleckliches