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Ihr aber, meine werthen Leser in der Schweiz und in den übrigen betreffenden Staaten, an welche ich mich in diesem Schriftchen wende, hört und vergesset nicht, wie und warum ich mich von den armen Leuten getrennt habe, und warum ich gerade nach dem Vaterlande zurückgekehrt bin, und verzeihet mir, wenn ich mit der Bitte, die nicht mehr gar lange auf sich warten lassen wird, etwas stark anklopfe. Habet ein Herz für die armen Leute und helfet ihnen, so gut ihr es vermöget! Ja, um Gottes willen, helfet!!!

Doch bevor ich weiter gehe, muß ich noch in wenigen Worten auf das Abkommniß vom 9. März zurückkommen; es wird sich aus einer genauern Prüfung desselben zeigen, daß keine sonderliche Güte des Herrn Joze Vergueiro zu den bekanntgemachten Verbesserungen erforderlich gewesen ist.

Die 8 ersten Punkte sind nichts Anderes, als was dem Kolonisten anfänglich entweder durch den Kontrakt oder durch mündliche Zusicherungen versprochen wurde, nichts Anderes, als Zugeständnisse, daß gegen die Kolonisten gesündigt worden sei, und daß diese zu manchen ihrer Klagen Ursache gehabt haben. Warum mußten z. B. das Kommissionsgeld, die Zinse von den heimathlichen Vorschüssen, Hauszinse, Arztwartegeld etc. gutgeschrieben werden? Weil sie unrechtmäßiger Weise bezogen wurden. Zeigt sich Güte und Wohlwollen, wenn Solches am Ende einer Untersuchung, welche eben diese Ungerechtigkeiten an den Tag gestellt hat, angetragen wird?

Die übrigen Punkte sind Verbesserungen zu nennen, und zwar solche, die nach dem Kontrakte nicht gefordert werden können. Sie sind aber auch am Ende der Untersuchung und sicherlich nur in Folge derselben zu Stande gekommen. Dann ist auch nicht zu übersehen, daß ein gar wichtiger Punkt fehlt, nämlich die kontraktgemäße Bezahlung des Kaffees. Herr Joze Vergueiro wollte von der erbärmlichen Anwendung des Verhältnisses von 3 Alqueiren zu 1 Arroba schlechterdings, wenigsten für noch fernere 2 Jahre, nicht abweichen und das den Kolonisten in den frühern Jahren dadurch zugefügte Unrecht nicht gut machen. Er behauptete,