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man, besonders einen der Letztern, zur Theilnahme fast zwingen wollte. Natürlich habe auch ich die Rede nicht einmal studirt, geschweige denn gehalten.

Hiemit war die Veranlassung zu den widrigen Geschichten gegeben, die sich nun ereigneten, aber ohne dieses Benehmen des Hauses Vergueiro sicher nicht erfolgt wären. Sowohl die Glieder dieses Hauses, als auch die beiden Direktoren Jonas und Schmid, welch Letztere sich unterdessen mit jenem wieder vereinbart hatten, waren sehr aufgebracht gegen die Kolonisten, und die Erbitterung dieser Letzten gegen Herrn Vergueiro und die Direktoren, welche alle sie als ihre Bedrücker ansahen, nahm auch aufs Neue zu. Dieses bewies sich schon am folgenden Tage, den 21. Dezemb., in der Singstunde, in welcher Herr Jonas als Präsident und Herr Schmid als Aktuar des Männerchors in zorniger Rede behaupteten, die Statuten des Vereins seien dadurch gebrochen worden, daß mehrere Sänger der Einladung des Präsidenten, bei der gestrigen Gesangaufführung zu erscheinen, nicht gefolgt haben[1], in welcher Singstunde sich Herr Jonas beklagte, man habe durch diese Unfolgsamkeit ihn persönlich beleidigen wollen, in welcher die beiden genannten Herren ihre Aemter niederlegten und ihren Austritt erklärten, auch gleich darauf das Gesanglokal verließen, aber wegen heftigen Regengüssen noch eine zeitlang unter der Hausthüre stehen mußten, wo sie vielleicht Einiges von den Aeußerungen der gereizten Sänger und von den darauf gefaßten Beschlüssen derselben hören und verstehen konnten.

Von diesen Aeußerungen war eine durch Heinrich Ryffel ausgesprochene die stärkste. Dieser sagte nämlich, Herr Vergueiro sei ein Schelm; er stehle seinen Arbeitern den


  1. Die Statuten räumten dem Präsidenten das Recht ein, nöthigenfalls den Männerchor auch außerordentlich zu Gesangübungen und zu Berathungen einzuberufen; daß er aber auch das Recht habe, den Männerchor zu Festlichkeiten, zu einem Ständchen, wie die verlangte Gesangaufführung offenbar gewesen wäre, zu versammeln, davon wußten die Statuten Nichts, zumal wenn der Versammlungsort ein außergewöhnlicher war.