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Eltern ihre im Konfirmationsalter stehenden Kinder in den Unterricht und zur ersten Kommunion. Getauft werden die Kinder der Protestanten in den katholischen Kirchen der Städte. In einer derselben, und zwar in einer nicht gar weit von Ybicaba gelegenen, will aber der Pfarrer, trotz dem, daß die brasilianische Verfassung die Religionsfreiheit garantirt, und die kaiserliche Regierung sich auch ernstlich bemüht, dieselbe durchzuführen, keine protestantischen Taufzeugen annehmen; in einer andern Nachbarstadt von Ybicaba hat man bisher ungern einen protestantischen Taufzeugen neben einem katholischen angenommen; seit meiner Abreise hat man aber, wie mir ein Freund nach Rio de Janeiro schrieb, auch dort nur katholische Taufzeugen verlangt. Protestantische Ehen werden nicht kirchlich getraut; sie schließen vor einer Zivilbehörde in Gegenwart von selbstgewählten Zeugen, die sich mit unterzeichnen müssen, einen schrifltichen Kontrakt, dessen vorzügliche und fast erste Bedingung die ist, daß die allfälligen Kinder dieser Ehe in der katholischen Religion erzogen werden sollen. Dieser Umstand beweist neben andern, wie die Zivilbehörden den Verfassungsartikeln nachkommen und das Bestreben ihrer obersten Behörde unterstützen. Wie diese auch von Seite der Geistlichen geschehe, haben wir theils schon gesehen; noch deutlicher zeigt sich dies aber in dem Benehmen des obersten Geistlichen von Brasilien, des Bischofs von Rio de Janeiro. Dieser hat nämlich im Anfang des Jahres 1857 eine protestantisch-kirchlich geschlossene Ehe, weil sie nicht nach den tridentinischen Gesetzen geschlossen worden sei, für ungiltig erklärt, um die Frau, welche schon vorher mit einem Katholiken in einem ärgernißgebenden Verhältnisse gelebt hatte, katholisch trauen zu können.

Es wird klar geworden sein, daß die Kolonisten auch in Rücksicht auf Kirchen und Schulen schlimm genug bestellt sind und, wenn nicht geholfen würde, bald elend verkommen müßten. Leicht wäre es auch, die Kinder der aus Europa ausgewanderten Kolonisten, wenn diese einmal nicht mehr da sind, ganz nach Art der Schwarzen zu behandeln, obschon