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Infamie Ehrlosigkeit; [ä. W.] Echtlosigkeit, Anrüch(t)igkeit, Unehrlichkeit [gewisser Stände in der Vorzeit].
Infans Kind (unter sieben Jahren).
Infektion Ansteckung, Übertragung, Verseuchung, Befallensein, Keimvergiftung. infektiös übertragbar; [ä. W.] süchtig [von Sucht = Krankheit].
inferieren einbringen.
in fidem zur Beglaubigung, beglaubigt. i. f. z. Begl., z.B., begl.
in fine am Ende, am Schluß, i. f. a. E.
infizieren anstecken, verpesten, vergiften, verseuchen, befallen. infiziert [a.] behaftet.
Influenznahme Einflußnahme.
in forma producta anerkennen s. forma producta, in.
Information Auskunft, Aufklärung, Mitteilung, Weisung, Unterweisung, Vorbereitung; Erkundigung, Nachfrage, Erhebung, Ermittelung; Unterlage, ich bin ohne Information ich bin ohne Auskunft – Weisung, ich bin nicht unterrichtet – vorbereitet. Informationsaufnahme [durch den Anwalt] Sachbestandsaufnahme; [durch den Notar] Unterlagenaufnahme, nach meiner I. (wie) ich höre (, daß).
informatorisch, informtione, pro behufs – zwecks – Erkundigung, zur Aufklärung, zur Klarstellung, z. B. vernehmen, [a.] = „anhören“, „hören“; zur Ausbildung [z. B. beschäftigen]; zur Kenntnis(nahme).
informieren unterrichten, belehren, aufklären, unterweisen, vorbereiten, anleiten, ausbilden; (sich) erkundigen, vergewissern.
Ingerenz [öst.] Einfluß, Einmischung. Vgl. Kartell, Kontrolle, Syndikat.
Ingrossat Eintragungs- – eingetragener – Gläubiger. Eintrag, Eintragsvermerk. Ingrossation Eintragung, Einschreibung, Aufnahme [d. Grundstücke ins Grundbuch – SZ. 843]. Ingrossationsnote Eintragungs – Einschreibung – -Vermerk, ingrossieren eintragen, einschreiben, einverleiben, verbuchen, verbüchern. Vgl. intabulieren.
Inhaftat Gefangener, Häftling, Verhafteter.
inhaftieren gefangen nehmen, festnehmen, verhaften.
inhärieren festhalten (an), stehen bleiben (bei) [einem Antrag]; beitreten; anhaften.
inhibieren verhindern, aufhalten, zurückhalten, Einhalt tun; verbieten, untersagen, widerrufen, aufheben.
Inhibitorium Verbot, Einhaltsgebot, Einstellungs-Befehl, Sperre. Strafverbot [K.], Strafbefehl.
in ipso termino am angesetzten Tage.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 65. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/73&oldid=- (Version vom 24.6.2017)